Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Verständnisfrage zu der gesetzlichen Bestimmung, dass bei der Elternzeit die Sommerferien bei Lehrern nicht "ausgespart werden dürfen". Bedeutet das, dass man die Elternzeit nicht um die Ferien "herumlegen kann", also nicht z.B. 6 Mon. Elternzeit vor den Ferien, dann "arbeiten" und nach den Ferien die übrigen 6 Monate nehmen, oder bedeutet das, dass die Elternzeit nicht zu Beginn der Sommerferien enden darf? Wenn man zB vor den Ferien schwanger wird und dann die oft üblichen 12 Monate Elternzeit nehmen würde, würde diese Elternzeit vor den Ferien enden und man würde für den Zeitraum der Ferien nach Ende des Elterngeldes Gehalt beziehen, was nicht völlig unberechtigt erscheint, wenn man bedenkt, dass man sich in diesem Zeitraum ja auch arbeitend aufs Schuljahr vorbereitet. Oder verstehe ich das falsch und könnte der Arbeitgeber verlangen, dass man während der Ferien auch noch Elternzeit nimmt? Wenn der Geburtstermin 2 Monate vor den Ferien liegen würde, haette man theoretisch das Recht, sich nach 12 Monaten (kurz vor Schuljahresende) wieder beschäftigen zu lassen? Danke
Mitglied inaktiv - 17.09.2010, 01:32