Frage: Elternzeit - Teilzeitarbeit

Hallo, meine Tochter wurde im März 08 geboren und ich habe erst einmal zwei Jahre Elternzeit eingereicht, in dem Schreiben jedoch erwähnt, dass ich nach einem Jahr eventuell in Erwägung ziehe, wieder Teilzeit zu arbeiten. Jetzt ist das erste Jahr fast vorbei, ich möchte jedoch noch nicht arbeiten gehen. Bin ich nun in der Pflicht, dem Unternehmen zu sagen, dass ich doch nicht komme oder muss ich nur Bescheid geben, falls ich wieder arbeiten möchte? 2. Frage: ich würde mir gerne einen 400 Euro Job suchen, am liebsten etwas von zu Hause, möchte dies aber nicht bei dem Unternehmen machen, bei dem ich derzeit angestellt bin. Bin ich auch hier zuerst in der Pflicht, das Unternehmen zu fragen, ob sie einen 400 Euro Job mit Home office für mich haben oder kann ich mir etwas anderes suchen und danach das Unternehmen informieren, dass ich anderweitig einen 400 Euro Job habe? Vielen Dank und Grüße Emmi

Mitglied inaktiv - 07.02.2009, 18:10



Antwort auf: Elternzeit - Teilzeitarbeit

Hallo, 1. Ich würde es der Freundlichkeit halber tun 2. Der AG muss zustimmen! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2009



Antwort auf: Elternzeit - Teilzeitarbeit

Zu deiner 2. Frage kann ich dir sagen, du mußt als erstes deinen Hauptarbeitgeber um Erlaubnis fragen, ob du eine Nebentätigkeit aufnehmen darfst. Ich habe ohne Probleme die Zustimmung erhalten. Habe mir etwas gesucht und dann schriftlich um Erlaubnis gebeten (mit den Angaben der Firma wo ich arbeiten möchte und den Tätigkeiten was ich dort machen werde).

Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 12:52



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