Sehr geehrte Frau Bader,
ich hätte gerne gewusst, ob das Elterngeld der Partnermonate unabhängig vom Mutterschutzgeld und Elterngeld der Mutter bezahlt wird.
Ich bin nämlich mit halber Stelle berufstätig und wir haben uns überlegt, dass es für uns sinnvoll wäre, wenn mein Mann die zwei Partnermonate in den ersten zwei Monaten nimmt, wenn ich noch mein volles Gehalt bekomme. Da wären die Einbußen dadurch, dass er nur 67% seines Gehaltes bekommt, ausgeglichen. Oder geht unsere Rechnung da nicht auf?
Mein Mann macht sich zudem Sorgen, dass sein Wunsch nach den Partnermonaten bei seiner Arbeitsstelle zurückgewiesen sind, da er für den doch relativ kurzen Zeitraum nicht ersetzt werden könnte. Können ihm die Partnermonate verwehrt werden?
Viele Dank schonmal.
Muppet
Mitglied inaktiv - 01.02.2009, 22:13
Antwort auf:
Elternzeit Partnermonate
Hallo,
Sie können die 14 Mo. EG frei verteilen u dann wird jeweils derjenige, der das EG beantragt, nach seinem Verdienst berechnet.
Ausnahme sind die 2 Mo. MG-Bezug - die werden immer der Mutter zugerechnet. Der KV kann also bis zu 12 Mo. nehmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2009
Antwort auf:
Elternzeit Partnermonate
Guiten Morgen, sagt mal die Suchfunktion mag wirklich keiner benutzen hier?!?!?
Kurzantworten:
er kann die Partnermonate nehmen wier er will (fast) unabhängig von Dir.
Der AG hat da gar nichts mitzureden.
Alles weitere klärt gerne die Suche.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 09:48
Antwort auf:
Elternzeit Partnermonate
Hallo Désirée,
ganz ohne Köpfchen bin ich auch nicht. Ich habe durchaus die Suchfunktion genutzt, aber nicht die passende Antwort gefunden. Aber toll, dass du mich aufklärst.
Viele Grüße
Muppet
Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 11:51