Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit - diese geht noch bis März 2020. In diesem Jahr beziehe ich das Elterngeld also auch nur bis März. Nun möchte ich nächste Jahr aber meine Elternzeit bis Oktober verlängern und von Ersparten leben.
Dürfte ich in dieser Zeit einen 450 Euro Job annehmen oder einen Nebenjob mit ein paar Stunden mehr?
Und darf dieser Nebenjob außerhalb meines jetzigen Arbeitgeber sein?
Vielen Dank.
Viele Grüße
von
Paulinchen92
am 28.06.2019, 18:07
Antwort auf:
Elternzeit Minijob
Hallo,
1. Wenn Sie mind. 2 Jahre beantragt hatten, können Sie ohne Zustimmung des AG verlängern
2. Sie können einen Nebenjob mit bis zu 30 Std/Wo. ausüben. Wenn es bei einem anderen AG ist, muss der alte Ag zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2019
Antwort auf:
Elternzeit Minijob
Ja darfst du... Dein AG muss einer Verlängerung nicht zu stimmen. Du musst dich nämlich für die ersten beiden Jahre festlegen und du wolltest nur ein Jahr.
Nach Verlängerung der ez darfst du auch bis 30 h/Woche arbeiten. Dein AG muss dem aber zustimmen
Mitglied inaktiv - 28.06.2019, 19:29
Antwort auf:
Elternzeit Minijob
Ja also eine Verlängerung bekomme ich auf jeden Fall - ich arbeite bei einem sehr großen Betrieb und da geht sowas - man kann sich auch jederzeit freistellen lassen ... das ist nicht das Problem .
von
Paulinchen92
am 28.06.2019, 20:01
Antwort auf:
Elternzeit Minijob
Dann ist gut. Einen Nebenjob musst du aber trotzdem beim AG anmelden. Soweit ich weiß, darf es keine direkte Konkurrenz sein, dann darf der AG ablehnen
Mitglied inaktiv - 29.06.2019, 08:55