Frage: Elternzeit & Krankenversicherung

Hallo, ich würde gerne wissen, wann genau ich die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber einreichen muss? Mein Entbindungstermin ist der 16.9. und mein Mutterschutz beginnt am 5. August. Ich würde gerne die vollen 3 Jahre nehmen. Kann ich die Elternzeit gleich für 3 Jahre beantragen? Außerdem würde ich gerne wissen, was mit der Krankenversicherung passiert. Ich bin ja weiterhin gesetzlich versichert, aber wie lange? Denn ich zahle ja keinen Beitrag mehr. Endet der Versicherungsschutz nach 3 Jahren? Vielen vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Hilfe! Natascha

Mitglied inaktiv - 18.06.2003, 11:41



Antwort auf: Elternzeit & Krankenversicherung

Hallo, wenn Sie direkt nach dem Mutterschutz EU nehmen wollen, beträgt die Frist für den schriftlichen Antrag 6 Wo. Während des EU sind Sie beitragsfrei versichert. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2003



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