Frage: Elternzeit - Insolvenz

Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: Elternzeit läuft noch bis 08.06.2007 AG ist in 10/2007 in Insolvenz gegangen - aber noch nicht kpl. abgewickelt - einzelne Mitarbeiter sind noch tätig. Mein AV wurde noch nicht gekündigt. Ich denke, dass mein AG versäumt, mir 4 Wochen vor Ende der Elternzeit zu kündigen. Darf ich mich am 07.06.2007 bei ihm erst melden und nachfragen wo ich arbeiten soll oder "mich kündigen lassen"? Läuft mein Vertrag stillschweigend nur bis 06/2007 wegen der Insolvenz oder muss er mich kündigen? Danke Kathi

Mitglied inaktiv - 26.03.2007, 15:45



Antwort auf: Elternzeit - Insolvenz

Hallo, wenn einzelne noch arbeiten, kann man schwer etwas dazu sagen. Wenn die Firma komplett insolvent ist, kann der Inso-Vw mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen. Wenn er dies verabsäumt, würde ich am ersten Arbeitstag hingehen und meine Arbeitsleistung anbieten. Dann kann er immer noch kündigen, braucht aber keine Zustimmung mehr. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2007



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