Frage:
Elternzeit - Frist versäumt?
Ich habe am 30.09. mein Kind geboren - bereits im August hatte ich meinen Arbeitgeber davon unterrichtet, dass ich direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist zwei Jahre Elternzeit nehmen werde.
DAnn habe ich am 22.10. (zugegangen am 24.10) das genaue Geburtsdatum mitteilt (errechneter ET war der 1.10.) und menen Wunsch nochmals wiederholt.
Nun wurde mir Elternzeit ab dem 13.12. bewilligt.
Im Schreiben vom August seien keine genauen Daten genannt, also würde erst mein Schreiben vom 24.10. zählen. Dies wäre jedoch zu spät eingegangen, man würde mir daher Elternzeit ab dem 13.12. zugestehen.
Wie ist die Rechtslage? Reicht mein Schreiben vom August wirklich nicht aus?
Wie verhalte ich mich jetzt? Der Mutterschutz lief ja bereits am 26.11. ab.
Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 14:38
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Elternzeit - Frist versäumt?
Hallo,
Sie haben die Frist versäumt - ich hoffe, die Sache hat sich inzwischen geklärt. Am besten ist wirklich, Urlaub zu nehmen.
Wenn es noch Fragen gibt-bitte melden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2007
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Elternzeit - Frist versäumt?
Und: kann mir jetzt gekündigt werden oder greift hier § 9 MuSchG?
Ich kann ja nicht vom 26.11. - 13.12. arbeiten gehen, da ich ja mein Baby habe.
Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 15:36
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Elternzeit - Frist versäumt?
Heißt das, du hättest gestern anfangen müssen zu arbeiten? Vielleicht wäre es dann besser, du wärst gegenagen und Nachmittags dummerweise erkrankt, erstmal für ne Woche, dann einen Tag hin, Rückfall, krank bis 13.2. ...
Nicht, dass du jetzt ein Problem hast, weil du deinen Dienst nicht angetreten hast? Wann wurdest du darüber ibnformiert, dass du erst ab dem 13.12. in EZ bist?
Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 16:31
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Elternzeit - Frist versäumt?
Aufgefallen ist mir die Bescheinungung erst am Sonntag abend. Bekommen habe ich sie schon vor einiger Zeit, Anfang November. Ich habe aber gar nicht aufs Datum geschaut.
Ich kann ja nicht arbeiten - habe hier ein 8 Wochen altes Baby. Geht ja gar nicht.
Urlaub hätte ich noch genug.
Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 17:30
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Elternzeit - Frist versäumt?
Hast Du genug Urlaub um die gesamte zeit zu überbrücken?
Wunderbar!
Dann bekommst Du in der Urlaubszeit nämlich noch volles Gehalt und den vollen Urlaubsanspruch für das ganze Jahr 2007 :-)
Nur der Elterngeldantrag müsste geändert werden...
Fakt ist: Du hast einbfach zu spät mitgeteilt., woher soll dein AG wissen, wann dein Kind geboren ist?
Und nochmal: wenn der Urlaub reicht ist das doch super, zumal er so jetzt auch für den dezembewr noch voll gezählt wird.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 21:36
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Elternzeit - Frist versäumt?
Ja, genug Urlaub habe ich.
Ob da eine MItteilung per Mail bzw. schriftlich reicht, dass ich ab sofort Urlaub nehme bis zur Elternzeit.
Da muss ich keinen neuen Antrag stellen - ist ja ab 13.12. eingeräumt und steht ja auch fest. Es geht mir nur um die 13 Arbeitstage dazwischen.
Natürlich ist das alles dann kompliziert mit der Meldung bei der Sozialersicherung usw. - aber das muss ja der AG erledigen.
Den vollen Jahresurlaub bekomme ich nciht, weil ich ja bis 01.05. noch in Elternezit für das zweite Kind war.
Mitglied inaktiv - 28.11.2007, 10:05
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Elternzeit - Frist versäumt?
Mein Gott, warum gehst Du nicht kurz vorbei???
Auch 100 km lassen sich doch mal fahren, sollte es soooo weit sein...
"Einfach so" Zuhause bleiben gäbe dem AG Grund Dir, fristlos zu kündigen...
Per Mail ist immer schlecht wegen der nachweisbarkeit.
Brief mitr Rückschein wäre bei mir das Mittel der wahl.
Urlaubsanspruch hättest Du dann von Mai bis inkl. Dezember.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 28.11.2007, 13:17