Frage: Elternzeit - Frist versäumt?

Ich habe am 30.09. mein Kind geboren - bereits im August hatte ich meinen Arbeitgeber davon unterrichtet, dass ich direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist zwei Jahre Elternzeit nehmen werde. DAnn habe ich am 22.10. (zugegangen am 24.10) das genaue Geburtsdatum mitteilt (errechneter ET war der 1.10.) und menen Wunsch nochmals wiederholt. Nun wurde mir Elternzeit ab dem 13.12. bewilligt. Im Schreiben vom August seien keine genauen Daten genannt, also würde erst mein Schreiben vom 24.10. zählen. Dies wäre jedoch zu spät eingegangen, man würde mir daher Elternzeit ab dem 13.12. zugestehen. Wie ist die Rechtslage? Reicht mein Schreiben vom August wirklich nicht aus? Wie verhalte ich mich jetzt? Der Mutterschutz lief ja bereits am 26.11. ab.

Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 14:38



Antwort auf: Elternzeit - Frist versäumt?

Hallo, Sie haben die Frist versäumt - ich hoffe, die Sache hat sich inzwischen geklärt. Am besten ist wirklich, Urlaub zu nehmen. Wenn es noch Fragen gibt-bitte melden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2007



Antwort auf: Elternzeit - Frist versäumt?

Und: kann mir jetzt gekündigt werden oder greift hier § 9 MuSchG? Ich kann ja nicht vom 26.11. - 13.12. arbeiten gehen, da ich ja mein Baby habe.

Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 15:36



Antwort auf: Elternzeit - Frist versäumt?

Heißt das, du hättest gestern anfangen müssen zu arbeiten? Vielleicht wäre es dann besser, du wärst gegenagen und Nachmittags dummerweise erkrankt, erstmal für ne Woche, dann einen Tag hin, Rückfall, krank bis 13.2. ... Nicht, dass du jetzt ein Problem hast, weil du deinen Dienst nicht angetreten hast? Wann wurdest du darüber ibnformiert, dass du erst ab dem 13.12. in EZ bist?

Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 16:31



Antwort auf: Elternzeit - Frist versäumt?

Aufgefallen ist mir die Bescheinungung erst am Sonntag abend. Bekommen habe ich sie schon vor einiger Zeit, Anfang November. Ich habe aber gar nicht aufs Datum geschaut. Ich kann ja nicht arbeiten - habe hier ein 8 Wochen altes Baby. Geht ja gar nicht. Urlaub hätte ich noch genug.

Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 17:30



Antwort auf: Elternzeit - Frist versäumt?

Hast Du genug Urlaub um die gesamte zeit zu überbrücken? Wunderbar! Dann bekommst Du in der Urlaubszeit nämlich noch volles Gehalt und den vollen Urlaubsanspruch für das ganze Jahr 2007 :-) Nur der Elterngeldantrag müsste geändert werden... Fakt ist: Du hast einbfach zu spät mitgeteilt., woher soll dein AG wissen, wann dein Kind geboren ist? Und nochmal: wenn der Urlaub reicht ist das doch super, zumal er so jetzt auch für den dezembewr noch voll gezählt wird. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 21:36



Antwort auf: Elternzeit - Frist versäumt?

Ja, genug Urlaub habe ich. Ob da eine MItteilung per Mail bzw. schriftlich reicht, dass ich ab sofort Urlaub nehme bis zur Elternzeit. Da muss ich keinen neuen Antrag stellen - ist ja ab 13.12. eingeräumt und steht ja auch fest. Es geht mir nur um die 13 Arbeitstage dazwischen. Natürlich ist das alles dann kompliziert mit der Meldung bei der Sozialersicherung usw. - aber das muss ja der AG erledigen. Den vollen Jahresurlaub bekomme ich nciht, weil ich ja bis 01.05. noch in Elternezit für das zweite Kind war.

Mitglied inaktiv - 28.11.2007, 10:05



Antwort auf: Elternzeit - Frist versäumt?

Mein Gott, warum gehst Du nicht kurz vorbei??? Auch 100 km lassen sich doch mal fahren, sollte es soooo weit sein... "Einfach so" Zuhause bleiben gäbe dem AG Grund Dir, fristlos zu kündigen... Per Mail ist immer schlecht wegen der nachweisbarkeit. Brief mitr Rückschein wäre bei mir das Mittel der wahl. Urlaubsanspruch hättest Du dann von Mai bis inkl. Dezember. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.11.2007, 13:17



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Teilzeit in Elternzeit vor Antritt kündbar? Frist?

Sehr geehrte Frau Bader, am 24. Juni sollte meine Teilzeit in Elternzeit beginnen (wurde so von mir beantragt zusammen mit der Anmeldung zur Elternzeit und nicht seitens des AG widersprochen). Im Mai sollte die Eingewöhnung meiner Kleinen in der Krippe beginnen, was jetzt leider aufgrund der aktuell noch bestehenden Schließungen wohl immer unwah...


Re: Teilzeit in Elternzeit vor Antritt kündbar? Frist?

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Dennoch beschäftigt mich noch die Frage, ob es vom Gesetz her möglich ist die Teilzeit in Elternzeit wieder durch mich zu kündigen und welche Frist hierfür gelten würde? Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.


Elternzeit verlängern, Frist?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe für meine Tochter zwei Jahre Elternzeit ab Geburt beantragt. Diese Elternzeit endet nun zum 15.06.2020. Ab 16.06.2020 sollte ich wieder arbeiten. Nun möchte ich doch lieber meine Elternzeit verlängern und bis zum dritten Lebensjahr verlängern. Allerdings habe ich jetzt die 7 Wochenfrist versäumt. Kann der Arbei...


Frist zur Mitteilung der Elternzeit und Frage zum Bindungszeitraum

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter ist am 11.03.18 geboren. Mein Mann hat bisher keine Elternzeit in Anspruch genommen und möchte gerne ab dem 14.09.20 für 1 Jahr Elternzeit nehmen. Da die Elternzeit teilweise in das 4. Lebensjahr unserer Tochter fällt stellen sich uns folgende Fragen: 1. Müssen wir den Arbeitgeber 7 oder 13 Wochen vorhe...


Frist Anmeldung Elternzeit Vater

Sehr geehrte Frau Bader, Der mutmaßliche Entbindungstag unseres Kindes ist am 2.6.21. Wann kann mein Partner frühestens die Elternzeit beantragen , damit ein Kündigungsschutz besteht? Um ein genaues Datum wäre ich sehr dankbar.


Elternzeit Anmeldung Frist zwischen 3.-8. Geburtstag, Kind 2014 geborenGebote

Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist 2014 geboren und ich möchte nun zeitnah meine noch restlichen Elternzeit Monate (7 Monate sind übrig) beantragen und vor dem 8. Geburtstag doch noch nehmen. Frage 1: Beträgt die Frist gegenüber dem Arbeitgeber nun 13 Wochen oder 7 Wochen bzgl.der Elternzeit Anmeldung? Ich hatte gelesen, dass wenn das Ki...


Frist elternzeit verlängern

Hallo, Ich habe für zwei Jahre EZ beantragt. Sofern ich verlängern möchte, welche Frist gilt? Danke


Frist für Kündigung Zusatzvertrag „Teilzeit in Elternzeit“

Guten Tag Frau Bader, aus persönlichen Gründen habe ich beschlossen meinen Zusatzvertrag über meine Teilzeit in Elternzeit zu kündigen und wieder zurück in meine arbeitsfreie Elternzeit zu gehen für das dritte Lebensjahr meines Kindes. Wie sind bei dieser Art der Kündigung die Kündigungsfristen? Gelten da die gleichen Fristen wie bei meinem ...


Frist zur Übertragung gleichwertiger Aufgaben nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei...


Elternzeit Ablehnung Frist

Guten Tag Frau Bader, ich habe vor 7 Wochen einen Antrag auf Elternzeit gestellt. Der Elternzeitbeginn soll in 4 Monaten sein. Es handelt sich um den dritten EZ Abschnitt und er liegt zwischen dem 3-8 Lebensjahr Daher könnte er theoretisch vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bisher habe ich noch keine Bestätigung vom Arbe...