Hallo, ich habe letztes Jahr mit meinem Freund in Österreich gearbeitet.Als ich dann von meiner Schwangerschaft erfuhr (Geburt sollte voraussichtlich am 6.11. sein), war uns beiden eigentlich klar, dass wir dort bleiben wollten, zumindest, dass mein Freund mindestens bis April 2009 die Saison noch mitmacht. Unser Arbeitgeber stellte uns die Wohnung. Er wusste auch, seit ich von der SS wusste, Bescheid. Allerdings sah er es nicht alswichtig an, mir eher Bescheid zu sagen, dass ich die Wohnung verlassen muss(dürften die das überhaupt, eine Schwangere rauswerfen, daich ja im Mutterschutz noch angestellt bin)). Dies teilte er mir erst Ende August mit!! Die Gegend in der wir waren, ist ein sehr grosses Skigebiet, sodass wir in dieser Zeit keine Wohnung mehr, bis mind. April fanden, da die meisten schon ab Okt. ausgebucht waren. Aus diesem Grund entschlossen wir uns September, dass wir zurück nach Deutschland gehen und uns dort schnellstens eine Wohnung suchen (was Gott sei Dank bis zur Geburt am 9.11. geklappt hat). Mein Freund wurde mit beiseitigem Vernehmen entlassen und wir haben beide unser Abschlusszeugnis bekommen, weil uns und dem AG klar war, dass wir dort nicht mehr arbeiten werden. Nun wollte ich Elterngeld beantragen bzw hab dies auch getan und diese wollten aber einen Nachweis über die Elternzeit, die ich aber bis dahin nicht beantragt hatte, weil ich erstens (im Stress von jetzt auf gleich von dort nach hier zurückzuziehen, eine Wohnung zu suchen etc.) nicht daran gedacht hatte und hinterher auch dachte, dass dies nicht nötig sei, da mich der AG nicht wieder nehmen würde (da sie auch schon jemand anderes für mich eingestellt hatten)und ich auch mit Kind nicht wieder dorthin gehen würde. (Zumal ist das mein erstes Kind und alles weiss man da auch nicht, mein AG hätte ja fragen können (ich weiss, er ist nicht verpflichtet), wenn er mich wieder gewollt hätte, wie das mit der Elternzeit ist. Hat er aber nicht und ich hab das auch erst später verstanden, was es damit auf sich hat, aber wie gesagt, dachte es wäre nicht nötig. Meine Frage: Kann mir jetzt kein Elterngeld gezahlt werden?
Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 10:25