Frage: Elternzeit - Beginn

Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin Beamtin im Landesdient von Niedersachsen. Mein Mutterschutz geht bis zum 22.6.2010. Da die Sommerferein am 23.6.2010 beginnen, habe ich meine Elternzeit erst für nach den Ferien beantragt, weil dies sich finanziell natürlich besser für mich rechnet. Nun hat mir die Landesschulbehörde mitgeteilt, dass dies nicht ginge, da die "Ferien nicht ausgespart werden dürfen, denn dies wäre rechtsmissbräuchlich". Ich habe in den entsprechenden Gesetzestexten aber keinen Hinweis bekommen, dass ich zwingend meine Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz nehmen muss. Ich spare die Ferien ja nicht aus, sondern beginne erst nach den Ferien, genauer am 27.7., weil ich ab dann auch Elterngeld beantragt habe. Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank im voraus! Jolly

Mitglied inaktiv - 13.06.2010, 11:25



Antwort auf: Elternzeit - Beginn

Hallo, ich kenne die niedersächsischen Landesgesetze und die dazu gehörende Rechtssprechung nicht u kann deshalb schwer etwas dazu sagen. Das "normale" Arbeitsrecht gilt für Sie nicht. Legen Sie doch Widerspruch ein - dann prüft der Vorgesetzte das nochmal. Oder wenden Sie sich an einen Fachwanwlt für Verwaltungsrecht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2010



Antwort auf: Elternzeit - Beginn

Hallo Guck mal hier : http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0520020060052162+A Ich bin nun kein Profi, aber ich denke auch eher, dass Du dabei finanziell eher schlechter dastehst mit Deiner Planung, denn Du verschenkst dann 6 Wochen Elterngeld. Elterngeld wird Dir nach dem Mutterschutz 10 Monate gezahlt und nur, bis das Kind 12 Monate alt ist ! Also sollte man es direkt nach der Geburt beantragen, um das überhaupt zu erreichen.

Mitglied inaktiv - 13.06.2010, 12:27



Antwort auf: Elternzeit - Beginn

?? Sie verschenkt doch kein Elterngeld, prinzipiell hat sie doch im "rangehängten" Mutterschutz 100% Gehalt, im Elterngeld nur 67%... Es ist natürlich etwas gemauschelt, wenn Du auf Deinen Vorgeburtsmutterschutz verzichtest, weil Du genau weißt, dass Du eh nicht arbeiten musst.

Mitglied inaktiv - 13.06.2010, 21:06



Antwort auf: Elternzeit - Beginn

Ups, kleiner Denkfehler heute Mittag :-) Beziehen wird sie es dennoch nur bis zum ersten Geburtstag. Viele denken ja 12 Monate und die egal wann, 10 , wenn Mutterschutzgeld. Wenn keine Partnermonate genommen werden dann geht es nur bis zum ersten Lebensjahr.

Mitglied inaktiv - 13.06.2010, 21:32



Antwort auf: Elternzeit - Beginn

Panja du hast heut Mittag schon richtig gedacht. Sie schrieb, ihr Mutterschutz endet zum 22.6. ... das wären die 8 Wochen nach der Geburt. Die sind dann zu Ende und würden in die Elternzeit übergehen. So will das die Beitragerstellerin aber nicht ... sie möchte eben erst nach den Ferien (irgendwann im Juli) mit der Elternzeit beginnen ... da ist also ein ganzer Monat zwischen Mutterschutz und Elternzeitbeginn in der Schwebe ...

Mitglied inaktiv - 13.06.2010, 23:14



Antwort auf: Elternzeit - Beginn

ich hatte nen Denkfehler, ich dacht es geht um den nach hinten geschobenen vorzeitigen Mutterschutz, aber das Baby scheint ja schon da zu sein. McDiana, Du hast sicher Recht.

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 06:34



Antwort auf: Elternzeit - Beginn

Hallo! Vielen Dank für eure bisherigen Beiträge! Ich gehe dann eh nur knapp 2 Monate in Elternzeit und arbeite ab Ende der Sommerferien Teilzeit. Baby ist schon da ;-) Ich will halt nur wissen, ob man mir den Beginn der Elternzeit vorschreiben kann, natürlich gehts ums liebe Geld... Jolly

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:07



Antwort auf: Elternzeit - Beginn

Guten Morgen Insofern schon Denkfehler, da die 6 Wochen Ferien bei nicht Elternzeit ja 100% Gehalt wären und nicht 67 %. Von daher hat Nina Recht, denn dann sind es ja 2 Monate voll und 8 Monate 67% und nicht 10 Monate 67%. Oder ? Aber wie in dem Link zu lesen, gab es da wohl mehrere Fälle und wie ich dem rauslese geht es da um eine Bevorteilung von Lehrern gegenüber anderen Berufen, die eben keine Ferien haben, daher geht es wohl nicht. So habe ich es rausgelesen, denn in einem, ich sag mal normalen Job ( vom zeitlichen her ) hat man sowas ja nicht.

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:44



Antwort auf: Elternzeit - Beginn

Hi Panija! Da hast du rein moralisch etwas recht, aber benachteiligen muss man mich deswegen ja auch nicht, oder? Du kannst deine Elternzeit z. B. als Verkäuferin ja auch frei legen und dann z. B. dem Weihnachtsstress entgehen...oder als Managerin noch ein lukratives Projekt beenden... Habe mich schon etwas schlau gemacht: Rechtsmissbrauch setzt eine subjektive Beeinflussungsmöglichkeit durch mich voraus. Da ich aber weder den Geburtstermin, noch den Mutterschutz oder die Gesetze zur Elternzeit beeinflussen kann, sondern sie lediglich nutze, kann man mir das wohl kaum vorwerfen. Schließlich gelten auch alle Nachteile wie verpflichtende Mehrarbeit per Erlass aufgedrückt oder rieige Klassen mit 32 Schülern per Klassenbildungserlass für mich. Warum dann nicht einen Vorteil nutzen? Jolly

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 10:37



Antwort auf: Elternzeit - Beginn

Öhm, stopp ! Hab nur das widergegeben wie ich es gelesen habe, so wie die das da begründet hatten in dem Link ! Mir persönlich ist das völlig egal, und wäre ich Lehrerin und würde das Timing passen, dann wären das sicherlich auch meine Überlegungen gewesen. Ganz sicher sogar ;-) Mit den Klassen etc. sehe ich allerdings nicht sooooo als Argument, jeder Job hat gute und schlechte Seiten, da müssen wir alle durch ;-) Hat sich in meinem Bereich auch viel zum Negativen geändert, muss man leider durch.

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 12:34



Antwort auf: Elternzeit - Beginn

Hallo! Sorry, habe den Link jetzt gelesen, vielen Dank! Mal gucken, was die Expertin sagt und wie es ausgeht! Ciao Jolly

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 13:15



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...


Elternzeit endet wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub...


Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet in den nächsten Wochen und ich möchte gerne den Job wechseln. Nun bin ich über § 19 BEEG gestoßen und frage mich, wie das "Ende der Elternzeit" definiert ist. Mein Arbeitsvertrag legt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende fest. Meine Elternzeit endet am 5.6. Wenn ich zum Ende de...


Brückenteilzeit durch Elternzeit unterbochen - Erneute Beantragung

Hallo, ich habe eine Frage und komme leider durch googlen nicht weiter. Ich habe von 01.02.22 bis 01.02.24 Brückenteilzeit beantragt. Am 30.09.22 bin ich dann in Elternzeit mit meinem zweiten Kind gegangen. Nun arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bis 30.09.24. So, meine Brückenteilzeit ist ja dann nicht mehr gültig nach der Elternzeit, ode...


Elternzeit als Arbeitslose

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe auf Ende Mai auf ärztlichen Rat meine Arbeitsstelle gekündigt. Ich habe bisher nichts Neues gefunden, bin aber schon als arbeitssuchend gemeldet und bewerbe mich fleißig. Ich habe 2 kleine Kinder mit 3 und 5 Jahren und würde gerne einen Teil meiner Elternzeit ab Juni nehmen. Gibt es die Möglichkeit dies bei ...


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu...


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...


Elternzeit endet vor Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...


ückkehr zur Arbeit Vollzeit nach der Elternzeit ohne Betreuungsmöglichkeit, Kündigungsfrist

Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol...


Minijob während der Elternzeit

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb...