Hallo Frau Bader, im Januar 2005 endet mein Erziehungsurlaub. Nach einem Telefonat mit meinem Chef (ebenfalls Rechtsanwalt) sind wir übereingekommen, daß ich halbtags dort nicht arbeiten kann und ganztags nicht geht, da ich zwei Kinder (2 und 3 Jahre) habe. Er möchte nun einen Aufhebungsvertrag mit mir schließen und ich soll ihm mitteilen, wieviel ich als Abfindung haben möchte. Nun meine Fragen: 1. Kann ich einen Aufhebungsvertrag schließen, ohne eine Sperrzeit vom Arbeitsamt zu bekommen? 2. Wieviel Abfindung steht mir zu? (Ausbildung von 1994-1997, Angestellte seit Juli 1997 bis August 2000, seit August 2000 bis Januar 2005 Erziehungsurlaub) Da meine Chefs auch Anwälte für Arbeitsrecht sind, sie ja dann wohl auch wissen, was mir gesetzlich an Abfindung zusteht, wollte man dort jedoch nicht so recht mit der Sprache rausrücken. Deshalb wende ich mich an sie. LG Sandra
Mitglied inaktiv - 22.01.2004, 09:54