Frage: elterngeldsanspruch

hallo frau bader, ja da hab ich mich wohl unpräzise ausgedrückt (s.u.). es geht ums elterngeld. die 14 monate haben wir im erstantrag bisher so aufgeteilt: 1. Lebensmonat: beide 2-8. Lebensmonat: ich 9-13. Lebensmonat: mein Partner. Meine Elternzeit und somit mein Elterngeldbezug sind seit 1 Woche beendet, so dass jetzt mein Partner Elterngeld bekommt. Wir würden die Aufteilung nun gerne nochmal ändern, so dass mein Partner dann nur noch die Lebensmonate 9 und 10 Elterngeld beziehen würde und ich noch einmal 11 bis 13. Wir haben die Zustimmung beider Arbeitgeber und es wäre die erste Änderung unseres Antrags. Geht das? Müssen wir die Änderung begründen? Vielen Dank nochmals najucha Hallo, verwechseln Sie EZ und EG? EZ kann man bis zu 3 Jahre nehmen - jeder Elternteil. Auch die 14 Mo. EG können frei aufgeteilt haben. Ich weiß nun leider nicht, ob und wie das geschehen ist. Liebe Grüsse, NB Hallo Frau Bader, mein Partner und ich haben nacheinander Elternzeit beantragt (insgesamt 14 Monate bis einschl. Jan. 2011). Meine Elternzeit ist nun beendet und seine hat gerade begonnen. Können wir -mit Zustimmung beider Arbeitgeber- die Aufteilung noch einmal ändern? So dass ich Ende des Jahres noch einmal für 2 Monate Elternzeit nehmen könnte und sich die Elternzeit meines Freundes entsprechend verkürzt? Es wäre die erste Änderung unseres Antrags. Vielen Dank najucha

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 11:22



Antwort auf: elterngeldsanspruch

Hallo, Sie haben sich verbindlich festgelegt, es muss einen wichtigen sachlichen Grund zur Änderung geben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2010



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