Hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen bzgl. des Elterngeldantrages und hoffe, Sie können mir weiterhelfen. 1. Anlage Einkommenserklärung unter C und D (Einküfte nichtselbstständige Arbeit, Gewinneinkünfte): muss hier angegeben werden, wenn man Miete für eine Wohnung aus einem Nießbrauchsvertrag erhalten hat? 2. Einkommenseklärung: es sollen die Zwölfmonatsbezüge mit Gehaltsabrechnunge nachgewiesen werden. Mein Kind ist am 05.02.2013 geboren. Heißt das von Feb. 2012 - Januar 2013? 3. Muss die Einkommenserkärung auch für den Vater ausgefüllt werden, wenn dieser 2 Monate Elternzeit nimmt? Er hat nie eine Steuererklärung gemacht, ich kann also keinen Einkommenssteuerbescheid befügen. Vielen Dank, Beccy
von Beccy am 15.03.2013, 19:24