Frage: Elterngeldantrag

Hallo Fr. Bader, auch ich beiße mir gerade die Zähne am Elterngeldantrag aus :) Mein Plan ist eigentlich, dass ich die 2 Monate MuSchu nach dewr Entbindung nehme und dann 12 Monate Elterngeld. Nun hab ich aber gelesen, dass das MuSchuGeld mit einberechnet wird. Nun ergibt sich aber folgendes Problem für mich: Wenn ich weiter denke und ans nächste Jahr, muss ich meine Krümel ja in eine Betreuungsform geben. Dazu gehört ja auch die Eingewönhungszeit. Diese würde genau in den Juni/Juli fallen. Da ist aber größtenteils Schließzeit in den Kita´s und vorher ist ja eine Eingewöhnungsphase auch für lau, wenn das Kind danach wieder für 3 Wochen rausgerissen wird. Wie kann ich das denn nun am besten gestalten? Mein Partner ist selbstständig und von daher ist es bei ihm mit dem Elterngeldantrag bzw. dem Zuhause bleiben auch schwer. Darüber hinaus hab ich noch eine weitere Frage. In den letzen 12 Monaten meiner Berufstätigkeit habe ich auch nebenher noch einen weiteren Job ausgeübt, welcher über die Lohnsteuerkarte VI lief. Kann ich den mit einbeziehen? Es war kein regelmäßiges monatlichen Einkommen, aber schon vermehrt. Vorallem im Jahr 2009. Arbeitslosengeld wird ja nicht mit einbezogen, wenn ich das richtig verstanden habe, also muss ich dann die Monate der Arbeitslosigkeit abziehen und die mehr Vormonate mit einbeziehen. Oder? Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort. Ach ja da fällt mir nochwas ein :D Beim Kindergeldantrag wird nach dem Lebensstand gefragt? Ab wann gilt man denn als eingetragene Lebensgemeinschaft? 1Sternchen2009

Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 15:53



Antwort auf: Elterngeldantrag

Hao, 1. Sie haben mit Partner im prinzip nur 10 Mo. EG, das kann man auch nicht anders gestalten 2. Alle Jobs zàhlen beim EG 3. Wenn man gleichgeschlechtlich u eingetragen ist Ciao NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2010



Antwort auf: Elterngeldantrag

Du kannst ja 14 Monate Elternzeit nehmen z.b. dann hast du die Zeit überbrückt, hat ja nicht mit dem Elterngeld zu tun. Elterngeld kannst du splitten lassen auf 2 Jahre (sind letztendlich 20 Monate) die Hälfte, kannst dann nach 1 Jahr trotzdem arbeiten in Elternzeit bis max 30 Std.oder du nimmst es 1 Jahr und überbrückst die Monate dann mit dem Gehalt des Mannes, wenn es zu wenig ist, evtl Wohngeld,...

Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 16:10



Antwort auf: Elterngeldantrag

Hey Elterngeld steht nur denen 12 Monate zu, die kein Mutterschaftsgeld bekommen. Da Du dieses bekommst wird es sozusagen verrechnet und Du hast nur noch 10 Monate Elterngeld. Ganz normal leider ! Betreuungsproblem : Ja, das ist wahrlich doof, wird uns aber auch so gehen. Meine Lösung für uns : Wir packen was zur Seite über das Jahr und ich werde meinen Elternzeit so beantragen, dass ich eben erst nach 13 oder 14 Monaten wieder beginne, damit ich die Eingewöhnung in Ruhe machen kann und keinen Zeitdruck im Nacken habe. Du kannst ja individuell nehmen, es müssen keine ganzen Jahre sein. Beziehungsweise beantrage ich eh zwei Jahre, um das 3. zu sichern für später, werde aber den Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit dann dementsprechend terminieren. Arbeitslosengeld wird nicht einbezogen stimmt so nicht, es sind Monate mit 0,00 Euro, die den Schnitt ordentlich runterziehen. Da einfach was von davor zu nehmen geht nicht. Es zählen die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, wenn da 2 Monate ALG bei sind , dann hast Du nur 10 Monate mit Gehalt, was sich eben negativ auswirkt. Lebensstand : Was bist Du denn ? Eingetragene Lebensgemeinschaft gibt es ja nur bei gleichgeschlechtlicher Beziehung, ansonsten eben Single, verheiratet etc. , aber das kannst nur Du wissen :-) Alles Gute

Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 16:12



Antwort auf: Elterngeldantrag

ja da war ich mir eben nicht mehr so sicher was ich bin ;) Nein spaß bei Seite. Es gibt halt Tage da steht Frau aufn Schlauch. Ein solcher ist es heute bei mir :) Sagen wir mal, dass ich dann nur die 10 Monate Elterngeld bekomme und mir in der Zeit was für die 2 Monate beiseite packe. Wie ist das denn dann mit der Krankenversicherung und so? Mir wurde auch mal erzählt, dass ich den Bescheid des Elterngeldantrages an die KK schicken muss, damit ich von den Beiträgen befreit bin. Wenn man im Internet googlet, dann steht (ich glaub) auf der bmfsfj.de irgendwo was mit dem Arbeitslosengeld und das das nicht angerechnet wird sondern dann halt die Monate vorgezogen werden Danke für eure Antworten

Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 16:35



Antwort auf: Elterngeldantrag

Das wäre auch für uns super, wenn dem so ist, ist es aber leider nicht, hab da schon mit der Elterngeldstelle telefoniert :-( Allerdings war es bei mir dank keinem Krippenplatz ALG2 was ich hatte. Vielleicht ist das bei ALG1 anders ? Telefonisch geben die aber auch Auskunft, sind sehr nett da bei der Elterngeldstelle. Du bist krankenversichert in der Erziehungszeit ! Sofern Du einen Arbeitgeber hast allerdings nur. Könntest also auch drei Jahre beantragen , das hat mit dem Elterngeld alles nix zu tun. Erst wenn Du über einem bestimmten Betrag verdienst zahlst Du dann sozusagen wieder selbst mit.

Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 17:02



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