Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Bezugszeitraum nach Leistungsarten: Ich beantrage Elterngeld allein (mein Mann wird keine Elternzeit nehmen) und ich werde nach der Mutterschutzfrist wöchentlich 15h von zu Hause arbeiten. Ich möchte 12Monate / max. 13 Monate elternzeit nehmen und in dieser Zeit Elterngeld beziehen.Was muss ich jetzt im Elterngeldantrag ankreuzen 12 mal Basiselterngeld? Oder 2 Monate Basiselterngeld (da Mutterschutzleistungen) 10/11 Monate Elterngeld Plus? Mach ich da monatlich Verlust? Danke Kathrin
von Rekaalma am 23.11.2017, 11:06