Hallo! Um Elterngeld zu beziehen muss ich laut Elterngeldstelle pflichtverichert sein (da Mann US-Soldat),mein ALG 1 Anspruch besteht bis 07/08! Nun hat das A-Amt einen Aufhebungsbescheid geschickt,wegen dem Mutterschaftsgeldes. Würde ein Anspruch auf Elterngeld jetzt verfallen, da ich ja vom A-Amt abgemeldet worden bin,und zum Antragszeitpunkt in Mutterschutz (also beitragsfrei versichert bin),oder hat das damit nichts zu tun? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 11:31