Hallo, ich habe eine Frage, die mich natürlich grundlegend beschäftigt, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe. Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert und habe dementspr. auf der Gehaltsabrechnung das gesetzliche Netto. Danach kommen dann die persönlichen Be-und Abzüge wie die Beiträge wie VWL und die Krankenversicherung und darunter erscheint dann der tatsächliche Auszahlungsbetrag. 1. Welches der "Beiden Netto" gilt denn nun? Das gesetzliche Netto oder der tatsächliche Auszahlungsbetrag? 2. Bin ich in der Elternzeit tatsächlich wieder beitragsfrei bei der GKV versichert? Vielen, vielen Dank für die Beantwortung! Es ist schade, wenn einem die Geldsorgen die Vorfreude verderben und hoffe, durch ein paar geklärte Fragen etwas beruhigter in die Schwangerschaft zu gehen. Grüße
von junimami2001 am 05.12.2011, 22:30