hallo frau bader.
sorry, bin leider heute seeeehr schwer von begriff.
was genau heißt man bekommt das parallel?
mg heißt mutterschaftsgeld? gibts bei pkv doch nicht oder?
ich hoffe, dass ich sie jetzt nicht endlos nerve.
lg ida
Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 12:12
Antwort auf:
elterngeld und folgekind nachtrag 2
Hallo,
ach so,privat.
Ich denke, Sie bekommen das EG für Kind 1 u das weitere EG für Kind 2.
Oder verkenne ich das Problem?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2008
Antwort auf:
elterngeld und folgekind nachtrag 2
Hallo Ida,
ich habe vorhin nochmal mit einem anderen Mitarbeiter des JA gesprochen, und eine ganz andere Auskunft als gestern erhalten.
Auch wenn man gesplittet hat, die ersten 12 Monate nach der Geburt sind der "Bezugszeitraum". Die 24 Monate sind nur "Auszahlungszeitraum"
So ganz verstanden habe ich die Rechnung danach leider auch nicht.
Aber in unserem Fall ist es dann so, dass das zweite Kind 18 Monate nach dem ersten erwartet wird.
Und für die Berechnung des EG werden 7 Monate aus dem Bezugszeitraum und 5 Monate aus der berufstätigen Zeit davor angerechnet.
Jetzt hab ich die Verwirrung wahr scheinlich nur noch grösser gemacht, aber es hört sich ja immerhin schonmal besser an als die Aussage "nur Mindestsatz"
LG,
Marion
Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 12:25
Antwort auf:
elterngeld und folgekind nachtrag 2
hallo!
danke für die antwort.
wow, das wäre ja supi! das wäre ja in dem überschneidungszeitraum 'ne ganze menge!
hallo marion / abraka
hat man dir diese auskunft auch so beim JA gegeben????
vielen dank und lg ida
Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 19:50