ich bin 21 jahre habe einen 8 monate alten sohn und in der elternzeit bis zum 28 07.2008.
ich bin eigentlich noch in der ausbildung,müsste mein 3. lehrjahr noch machen.
aber ich wünsche mir noch gerne ein baby. bis jetzt klappt es nicht. ok. kann damit leben.
ich habe aber eine frage.
sagen wir mal ich werde mutter und ich habe aber nicht mehr so viel elternzeit übrig vom ersten kind. sagen wir mal 4 moante.
und ich würde meine ausbildung dann weiter machen, wo ich nur 300 € (im 3. jahr) bekomme und eine überbedriebliche vom bildungszentrum.
bekomme ich trotzdem elterngeld???
beim erziehungsgeld war es so, aber beim elterngeld wurde die frage noch nicht beantwortet.
ich möchte nämlich nicht die elternzeit verlängern. ich habe mal mit meiner familienhilfe besprochen, das es auch ausbildungstätten gibt wo man die kinder mit nehmen kann und das möchte ich gerne machen, damit ich die ausbildung zuende machen kann und ich habe aber die kinder in der nähe.
mich spuckt eben nur diese eine frage mit dem elterngeld noch rum und würde mich auf eine antwort freuen.
Mitglied inaktiv - 11.04.2007, 16:34
Antwort auf:
elterngeld und ausbildung?????
Hallo,
das wesentliche ist, dass Sie nur 30 Std/ Wo. arbeiten dürfen. Das haut bei der Ausbildung wohl nicht hin.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2007
Antwort auf:
elterngeld und ausbildung?????
Solange du nicht mehr als eine 30 Stunden woche hast ja. musst dir dann von deinem betrieb das fürs versorgungsamt Bescheinigen lassen. und die ihk muss damit einvertanden sein. Plus Arbeitsamt wegen dein BaE massnahme
Mitglied inaktiv - 11.04.2007, 16:52
Antwort auf:
elterngeld und ausbildung?????
ich kann die stunden nicht unter 38 stunden machen, ich muss was im vertrag steht einhalten.
aber beim erziehungsgeld war ja auch ausbildung eine ausnahme, denn man kann in der ausbildung nicht die stunden verringern, denn in dem ausbildungsregelungsgestz steht ja drin das azubi über 18 mindestens 8 stunden arbeiten müssen. also würde das ja garnicht gehen.
ich hoffe das die ausnahme immer noch gilt denn, dann wäre es ja sch...! dann könnten ja voll viele ihre ausbildung garnicht machen oder müssen mit sehr wenig geld klar kommen.
die ausbildung ist keine mae maßnahme!!!
ich bekomme vom bildungszentrum 300 € und ich kann beim arbeitsamt bab beantragen.
(berufsausbildungsbeihilfe)
Mitglied inaktiv - 11.04.2007, 17:59