Wie sieht es aus, wenn ich Elterngeld mit Dehnungsoption beziehe also bis 20. Monat die Hälfte und dann doch anfange zu arbeiten wenn Kind 1 Jahr alt ist. Wird Einkommen angerechnet und ich bekomme nur Teilelterngeld? Laut Sachbearbeiterin Elterngeldstelle erfolgt keine Einkommensanrechnung, kann ich so aber nirgends beschrieben finden. Wer weiß Rat? Gibt es dann wenn ich Dehnungsoption ziehe auch kein Betreuungsgeld? Laut Beschreibungen Internet darf ja kein Elterngeld mehr bezogen werden? Bitte fundierte Fundstelle oder §§
von oranje03 am 29.04.2013, 12:52