Frage: Elterngeld bei früherer Geburt

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld wenn das Kind eher kommt als der errechnete ET. Wenn ich es richtig verstanden habe erhält man in den Lebensmonaten (LM) 1 und 2 dann volles Elterngeld (EG) bzw. wird es ja mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet gilt aber als volles EG. Nun wollte ich eigentlich ab LM 3 EG plus beantragen und dann später erst volles EG (Aufteilung über 18 LM) Aber wenn das Kind jetzt eher kam (2 Wochen) müsste ich dann auch noch für LM 3 volles EG beantragen weil auch der Monat mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird? Gruß Elve

von Elve33 am 18.04.2017, 19:52



Antwort auf: Elterngeld bei früherer Geburt

Hallo, Sie haben kein Wahlrecht, das EG wird immer mit dem MG verrechnet Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2017



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