Hallo Frau Bader, ich habe gelesen, dass das Mutterschutzgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Wenn ich nun als Arbeitnehmerin Mutterschutzgeld von meinem Arbeitgeber bekomme, macht es doch Sinn, das Elterngeld erst ab dem 3. Lebensmonat, also nach der Mutterschutzfrist zu beantragen und dann bis zum 14. Monat um die insgesamt 12 Monate auszunutzen. Denn das Mutterschutzgeld ist ja meistens höher als das Elterngeld? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Vielen Dank, Sabine
Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 15:43