Hallo,
ich beginne bald eine Festanstellung (befreistet für 1 Jahr). Wir möchten aber bald ein zweites Kind. Nun habe ich zusätzlich noch einen 400 Euro Job. Wird der bei der Berechnung des Elterngeldes zusätzlich berücksichtigt?
Und ab wann wird das Elterngeld berechnet, Ab Geburt rückwirkend oder ab SS Beginn rückwirkend? Wie würde das bei Beschäftigeungsverbot aussehen, da ich in einem KH arbeite... (Zeitarbeit).
Danke
Mitglied inaktiv - 18.03.2010, 11:09
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung
Hallo,
beide Jobs werden für die Berechung herangezogen, bei einem BV bekommen Sie den Lohn weiter, so dass es sich nicht negativ auswirkt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2010
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung
Hallo,
ab wann berechnet sich denn das Elterngeld? Ab Geburt rückwirkend 12 Monate oder ab Beginn der SS? Wahrscheinlich haben SIe die Frage überlesen.
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 18.03.2010, 16:56