Hallo ich weiss,wenn man Mutterschaftsgeld bekommt,dann bekommt man das elterngeld erst nach diesen 8 wochen,so war das in meiner ersten ss. aber wie ist es in meiner jetztigen situation?: meine "alte"elternzeit geht noch bis januar,habe in dieser elternzeit (3 jahre) ca 3 monate bei meinem arbeitgeber über einen gesondertet vertrag auf 400 euro gearbeitet.habe jetzt bescheinigung von FA an die Krankenkasse weitergeleitet und auch von der Krankenkasse Mutterschaf tsgeld bekommen,aber vom rbeitgeber logischerweise nicht.nach der geburt bekomme ich von der krankenkasse die 8 wochen auch zum teil ausgezahlt.bekomme ich das elterngeld trotzdem erst nach den 8 wochen oder wird es evtl irgendwie anderst gerechnet???? hoffe es ist einigermassen verständlich... Gruss Katharina
Mitglied inaktiv - 22.04.2009, 23:31