Guten Tag Frau Bader, ich spreche demnächst mit meinem Chef über den Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Soweit ich weiß, hat man ja Anspruch auf eine vergleichbare Stelle. Allerdings möchte ich nur 20 Std. arbeiten, alles andere ist mit Kita kaum machbar. Welche Rechte habe ich da in Bezug auf Inhalt der Stelle und Gehalt? Noch eine Frage, ich habe einen variablen Gehaltsbestandteil, den ich dann gerne umwandeln würde. Bisher habe ich zwar dadurch mehr verdient, aber der Anteil wird nur 1x im Jahr ausgezahlt, bei einer halben Stelle wäre mir ein monatliches Fixum lieber. Gehe ich da komplett in eine neue Vertragsverhandlung? Vielen Dank für Ihre Hilfe, Luisa
von Luisa3 am 28.10.2015, 14:52