Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zu Einmalzahlungen des AG. Immer im Juni wird durch den AG ein Wirtschaftlichkeits-und Erfolgsbonus für das vorangegangene Jahr gezahlt. Da ich im letzten Jahr ab August im Mutterschutz war, habe ich dieses in diesem Jahr nur anteilig bekommen. Ich dachte, in der Zeit des Mutterschutzes ist man allen anderen AN gleichgestellt und einmalige Zahlungen reduzieren sich durch den Mutterschutz nicht. Außerdem möchte ich gern wissen, ob man für diese Einmalzahlung RV und KV einzahlen muß, da ich ja jetzt davon freigestellt bin . Vielen Dank, Tomkat
Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 19:34