Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Einmalzahlung für das Vorjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld - Einmalzahlung für das Vorjahr

Nightlight1980

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Hallo liebe Frau Bader, hallo liebe Forianer! mein 1. Sohn wurde am 08.06.2014 geboren. Ich habe das EG auf 2 Jahre gesplittet. Mein 2. Sohn wurde nun am 31.07.2016 geboren. Für den aktuellen EG Antrag suche ich derzeit die Unterlagen zusammen. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich im Mai 2015, also noch in der Bezugsfrist des 1. EGs, von meinem AG eine "leistungsorientierte Vergütung für das Vorjahr" bzw. Teilvorjahr 2014, in dem ich ja noch berufstätig war, erhalten habe i.H.v. 753 €. Dies ist als einmalige Zahlung gekennzeichnet, ein Begleitschreiben vom AG gibt es dazu auch. Hätte ich diese Zahlung seinerzeit der EG Stelle melden müssen, da die Zahlung vom EG in Abzug gebracht hätte werden müssen ?! Wenn ich mich recht entsinne, zählten einmalige Sonderzahlungen bei der Berechnung nicht mit und durften daher auch im Folgenden nicht in Abzug gebracht werden. ist dies korrekt ? Habe gerade Angst, dass ich da etwas verbockt habe :( Eine weitere Frage: Mein 2. Sohn wurde im Juli 2016 geboren - es ist also richtig, dass ich die Nachweise für Juni 2015 - Juni 2016 einreiche wegen der Ausklammerung der Mutterschutzfrist ( Beginn war 22.6.16)? Oder besser auch Mai zufügen ( dort ist die o.g. Zahlung vermerkt, in den Summen taucht sie aber ja eh auch bei den folgenden Abrechnungen auf). Vielen Dank bereits vorab für eine Info. Liebe Grüße, Jessi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die Einmalzahlung ist ohne Relevanz 2. Das BV wegen Mutterschutz wird ausgeklammert. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Einmalzahlungen, die auch so deklariert sind zählen nicht. Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz. Also Mai16- April 15


Nightlight1980

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Super danke Sternenschnuppe!


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