Steblau_87
Hallo Frau Bader, mein Mann hatte dieses Jahr zwei Monate Elternzeit und entsprechend Elterngeld erhalten. Während seiner Elternzeit hat der Arbeitgeber eine Corona-Prämie sowie die jährliche Sonderzahlung ausgezahlt. Auch ich habe während dem Elterngeldbezugszeitraum noch eine Sonderzahlung/Bonus erhalten. Solche Einmalzahlung werden ja nicht auf das Elterngeld angerechnet, richtig? Wir müssen diese der Elterngeldstelle also nicht melden, oder doch? Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, es kommt darauf an, wie es in der Lohnabrechnung deklariert ist. Wenn es als Einmalzahlunga usgewiesen ist, wird es nicht berücksihtigt. Wenn es wie Lohn behandelt wird, ja. Liebe Grüße NB
Dojii
Einmalzahlungen/sonstige Bezüge und steuerfreie Prämien wie Coronazahlungen werden im Normalfall nicht angerechnet, wenn der Arbeitgeber sie korrekt auf der Lohnabrechnung deklariert. Aber gemeldet werden müssen sie trotzdem. Die Elterngeldstelle muss nämlich prüfen, wie der Arbeitgeber sie tatsächlich deklariert hat.
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