Ehrenamtliche Tätigkeit während Beschäftigsungverbotes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ehrenamtliche Tätigkeit während Beschäftigsungverbotes

Guten Tag Frau Bader, ich habe heute ein generelles Beschäftigungsverbot für den Rest der Schwangerschaft erhalten. Ich bin erst in der 7.Woche und in einer integrativen Kindertagesstätte beschäftigt. Nun frage ich mich,ob ich einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachkommen darf. Etwas in sitzender oder auch gehender Tätigkeit? Ich würde mir,wenn es arbeitsrechtlich erlaubt ist,etwas suchen und den AG dann gezielt darauf ansprechen. Zunächst wüßte ich gerne was erlaubt ist. Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Ennis am 26.09.2013, 11:44



Antwort auf: Ehrenamtliche Tätigkeit während Beschäftigsungverbotes

Hallo, Sie werden ja wahrscheinlich nicht arbeiten dürfen, weil Sie keinen Impf-Titer haben. Sie werden also nur eine Tätigkeit ausüben dürfen, wenn der keinerlei Gefahr für Mutter und Kind entstehen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2013



Antwort auf: Ehrenamtliche Tätigkeit während Beschäftigsungverbotes

Das wird sicherlich auf die Art der Tätigkeit ankommen. Wenn du ehrenamtlich rudelweise ungeimpfte Kinder betreuen willst, könnte das problematisch werden. Wenn du ehrenamtlich keimfreien Telefonsex anbietest, sehe ich kein Problem.

von Pamo am 26.09.2013, 13:25



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