Hallo!
Ich habe eine Frage:
Bei uns war vor ca. einer Woche der Gerichtsvollzieher da wir 2 Ratenvereinbarungen nicht einhalten konnten.Mein Mann ist Arbeitslos bekommt nur 1100 Euro Arbeitslosengeld und unsere Miete beträgt aber schon 816 Euro mtl....dazu kommen sämtliche mtl. Fixkosten.
Nun hat er gesagt das in der Stufe Eidelstaatliche Versicherung kommt.Was bedeutet das für uns im allgemeinen?Was kommt auf uns zu bzw. erwartet uns?Wir haben 2 Kinder (7 und 4) und erwarten in ca. 8 Wochen unser 3.Kind.
Können Sie uns da näheres sagen?Er meinte er müßte dann noch einen Termin ausmachen zur Eidelstaatliche Versicherung!
Bitte informieren Sie uns was das alles bedeutet!
Danke!
Sabine
Mitglied inaktiv - 08.04.2003, 08:03
Antwort auf:
EV - Verfahren...was nun???
Guck mal unter http://www.zoll_d.de/d0_zoll_vor_ort/g0_vollstreckung/d0_massnahme/d0_ev/ dort findest Du evtl Antworten
Mitglied inaktiv - 08.04.2003, 10:04
Antwort auf:
EV - Verfahren...was nun???
Hallo Sabine,
eine eidesstattliche Versicherung bedeutet, dass Du und Dein Mann beim Gerichtsvollzieher einen Termin bekommt und dort Euer gesamtes Vermögen / Einkünfte / Bankverbindungen / Grundstücke / Autos ect. angeben müsst. Diese eidesstattliche Versicherung ist drei Jahre gültig. Nach den drei Jahren kann wieder eine neue beantragt werden. Das heißt, Ihr müsst Euer ganzes Gut und Habe darlegen. Diese eidesstattliche Versicherung bekommt dann der Gläubiger. Aus dieser kann er dann sehen, ob bei Euch was zu holen ist, ob sich eine Kontopfändung lohnt, ect.
Des Weiteren wird Euch der Gerichtsvollzieher sicher vorschlagen, dass Ihr mit ihm eine Ratenzahlung vereinbart. Das bedeutet, dass Ihre Eure Schulden in kleinen Beträgen über den Gerichtsvollzieher abtragt.
Wenn bei Euch aber nichts zu holen ist, kann der Gläubiger erstmal nichts machen. Nach drei Jahren kann er dann wieder erneut Eurer Vermögen per eidesstattliche Versicherung "erfragen".
Erscheint Ihr nicht zu dem vom Gerichtsvollzieher ausgemachten Termin, kann Haftbefehl gegen Euch / oder Deinen Mann erlassen werden. Also nehmt bitte auf jeden Fall, wenn der Gläubiger die eidesstattliche Versicherung betrangt, den Termin wahr!
Alles Gute, Ramona.
Mitglied inaktiv - 09.04.2003, 19:05