Frage: EU für 2. Kind beantragen

Hallo, ich habe ein Problem. Im EU meiner Tochter wurde mein 2. Kind geboren. Leider habe ich mich nicht gleich noch Beendigung der Mutterschutz-Zeit mit meinen Arbeitgeber in Verbindung gesetzt, um den neuen EU zu beantragen. Obwohl mein Arbeitgeber von der Schwangerschaft + Geburtstermin wußte, hat er mich auch nicht darauf hingewiesen. Heute sagte er mir nun, daß ich nun keinen Anspruch auf meinen Arbeitsplatz mehr habe. Ist das rechtlich in Ordnung??? Was kann ich tun??? Gruß Gudrun

Mitglied inaktiv - 13.08.2003, 13:20



Antwort auf: EU für 2. Kind beantragen

Hallo, wenn Sie keinen neuen EU beantragt haben und nach dem Ende des 1. EUs nicht auf der Arbeit erschienen sind kann er kündigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2003



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