Hallo Fr.Bader,
ich befinde mich zur Zeit bis zum 01.Oktober in der Elternzeit, bin aber wieder schwanger.Mein errechneter Entbindungstermi ist am 15.07.2013. ich möchte jetzt meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich meine Elternzeit frühzeitig beenden möchte ( damit ich mein Mutterschaftsgeld bekome...). Soll ich meinem Arbeitgeber den Gund sagen der lieber nicht ( in dem Fall später miteilen über die Schwangerschaft...)
Velen Dank
von
Daina
am 08.03.2013, 12:34
Antwort auf:
ELTERNZEIT FRÜHZEITIG BEENDEN
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
dies klappt natürlich nur, wenn sie es dem Arbeitgeber mitteilen. Das müssen Sie doch sowieso.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2013
Antwort auf:
ELTERNZEIT FRÜHZEITIG BEENDEN
Nur wenn Du den Grund sagst hast Du einen rechtlichen Anspruch drauf.
Dein Ag hat dadurch ja keine Kosten, muss es ja nur bei der Kasse einreichen.
Und weiss dann auch, dass er Dich nicht neu einarbeiten muss, eine eventuelle Vertretung bleiben kann etc.
Im Endeffekt ist das nur eine Papiersache.
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2013, 13:02