Frage:
Doppelname in einem speziellen fall
Guten Tag.
Ich habe eine Frage,die ggf. Etwas kompliziert ist.
Es geht um den Nachnamen meines Ungeborenen Kindes.
Ich war 2x verheiratet und 2x geschieden. Die letzte Scheidung war im März 2019.
Mein Kind kommt im Februar 2020 zur Welt.
Mein geburtsname ist wittig.
Aktuell ist mein Nachname ein Doppelname,den ich schon die gesamte Zeit meiner zweiten Ehe trage und auch nach der Scheidung nicht geändert habe er heißt Rehberg-Gattner
Rehberg ist der Nachname aus meiner zweiten Ehe und Gattner der Name aus meiner ersten Ehe.
Ich möchte das mein ungeborenes auch den Doppelnamen bekommt den ich jetzt habe Rehberg-Gattner
Nun habe ich schon gegoogelt aber bin in meinem speziellen Fall nicht sicher.
Normalerweise sind doppelnachnamen für Kinder ja unzulässig,wenn man noch verheiratet ist weil der Familienname ja dann der meist vom Vater ist auch wenn die Mutter einen Doppelnamen hat. Aber wie ist das bei mir,ich bin 2x geschieden und mein ungeborenes Kind hat mit meinen beiden exmännern nichts zutun. Der Vater ist ein anderer, der aber auch nicht in der Geburtsurkunde als Vater stehen wird.
Kann mein Kind den gleichen Doppelnamen( der ja aus den beiden Nachnamen von meinen exmännern besteht) haben also rehberg-gattner oder muss es wittig heißen (mein geburtsname)
Ich bitte um Hilfe
Muss man das beantragen beim Standesamt oder läuft das sogar automatisch weil der Doppelname ja mein Familienname ist also der der mutter
von
Jojohehe
am 27.09.2019, 18:37
Antwort auf:
Doppelname in einem speziellen fall
Hallo,
hoffentlich Phantasienamen?
Also: Das Kind bekommt Ihren Familienamen. Das ist der Name, der bei der letzten Eheschließung zu diesem bestimmt wurde. Wenn Sie als Familienamen wieder den Mädchennamen nehmen, eben dieser.
Ob das Kind mit den Namensgebern etwas zu tun hat, ist unerheblich. Ein früherer Freund von mir hat bei der ersten Eheschließung den Namen der Frau angenommen, sagen wir mal Müller. Dann hat er mit noch zwei Frauen weitere Kinder bekommen (mit denen er jeweils auch verheiratet war). Also heißen alle Kinder und auch die 2. u 3. Frau ebenfalls Müller.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2019
Antwort auf:
Doppelname in einem speziellen fall
Ich hoffe nur, dass Du keine Realnamen genannt hast. Sollte das doch der Fall sein, dann lass das Posting bitte schnellstens löschen und fange noch einmal von vorne an.
ICH habe nicht gegoogelt oder sonstwo nachgesehen, aber andere tun es vielleicht. Wenn es Phantasienamen sind, ist alles gut.
Zum löschen geht es hier lang:
redaktion@rund-ums-baby.de
von
Port
am 27.09.2019, 21:35
Antwort auf:
Doppelname in einem speziellen fall
du verschweigst bewusst den dir bekannten vater? geht nicht. bzw. ist nicht erlaubt. dein kind hat ein recht auf den vater, den kontakt und die ihm zustehenden gelder :-) und deine realnamen hier zu schreiben finde ich auch sehr riskant...
von
mellomania
am 27.09.2019, 21:41
Antwort auf:
Doppelname in einem speziellen fall
Sie darf den vater nicht angeben. Im gegenzug darf sie dann u.u. keine gelder beantragen.
Oder willst du es ihr verbieten?
Du kannst sie ja anschwärzen vorsichtshalber, hast ja ggf die echten namen...
Mitglied inaktiv - 28.09.2019, 14:04
Antwort auf:
Doppelname in einem speziellen fall
Angabe des Vaters verpflichtet?
von
Tini_79
am 28.09.2019, 15:42
Antwort auf:
Doppelname in einem speziellen fall
....ihre eigenen gesetze, tini das weisst du doch....
Ihr ist grad langweilig, zu wenig bv betrugsverdachtsfälle.
Da mischt sie auch im ae mit und erzählt wie wenig sie arbeitet und trotzdem rumkommt....
Mitglied inaktiv - 28.09.2019, 17:51
Antwort auf:
Doppelname in einem speziellen fall
Kann bitte einfach nur meine namensfrage beantwortet werden?
Ich wusste eas jetzt wieder sowas kommt es ist immer dasselbe
Warum der biologische Vater nicht in der Geburtsurkunde steht geht keinen was an und hat auch nichts mit der Frage zutun
von
Jojohehe
am 28.09.2019, 19:53