Hallo Frau Bader, heute habe ich mich mit meinem Chef getroffen, um zu besprechen wie es weiter geht. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen und das erste Jahr ist bald schon vorbei. Dann möchte ich während der letzten beiden Jahre in TZ mit 25 Wochenstunden arbeiten. Dies hat mein Chef auch genehmigt und nun ging es um mein Gehalt. 2 Jahre vor meiner Schwangerschaft hatte ich eine Gehaltserhöhung, da wir einen großen Kunden bekommen hatten. Als ich dann schwanger war, hab ich ein betriebl. Beschäftigungsverbot bekommen, da wir körperlich arbeiten. Den Kunden hat mein Chef aufgegeben, da er niemand Neues explizit dafür einstellen wollte, bzw. auch nicht meine Kollegin dafür eingearbeitet werden sollte. Nun hat er mein TZ Gehalt auf Basis meines Bruttolohns VOR besagter Erhöhung errechnet und sagte, dass er mir das Geld nur auf Grund des Neukunden gegeben hatte und wir ihn ja verloren haben, weil ich schwanger war. Den Satz finde ich ziemlich diskriminierend, da meine Schwangerschaft ja nicht Grund dafür ist, sondern er keine Lust hatte, sich vorerst selbst um den Kunden zu kümmern, bis meine Vertretung gefunden war. Vorallem aber ist nun meine Frage an Sie, ob mein Chef einfach meinen Stundenlohn kürzen kann. Ich habe keine Vereinbarung, dass die Erhöhung zeitlich an den Kunden gebunden war und obendrein wurde das Gehalt meiner Kollegin (gleiche Qualifikation und Erfahrung) mittlerweile angeglichen und ich hätte dann einen deutlich schlechteren Stundenlohn als die Vollzeit-Kollegin. Danke für Ihre Mühe! Liebe Grüße... mmc
von MMC am 12.04.2018, 00:18