hey
im voraus möchte ich mich für die fehlende großschreibung entschuldigen meine tastatur ist defekt
nun zu meiner frage :
mein sohn (*05.02.2016) besucht seid 10.2016 eine kindertagesstätte für 6 stunden täglich er ist dort nun also seid gut einem jahr
r hat also nicht nur freunde in der kita sondern sein gesammter ablauf ist diesbezüglich auch schon geprägt
nun bin ich etwas überraschend (wegen medikamten wechselwirkung mit pille) wieder schwanger und habe dies auch ohne bedenken der kita gesagt
ich sollte daraufhin einen nachweis zum kopieren mitbringen also lies ich den mutterpass kopieren
am 20.12.2017 also eine woche danach bekam ich ganz überraschend post von der kita es war die kündigung
in dieser steht:
sehr geehrte frau .....
da wir eine ganztagesbetreuungseinrichtung für berufstätige frauen sind und sie uns am ...... mitgeteilt haben das sie erneut schwanger sind und vorraussichtlich am ...... entbinden kündigen wir ihnen hiermit frist gerecht zum .......
mfg ihre kita ......
ist jetzt nicht wort für wort übertragen aber die grundaussage ist denke ich klar
sie kündigen mir weil ich nun nicht mehr abeitssuchend sondern schwanger und im mutterschutz bin
aber :
ist das wirklich erlaubt und rechtens
ich meine ich empfinde es schon irgendwie als diskriminierend mir bzw meinem sohn den kita platz zu nehmen nur weil ich ich jetzt ungeplant wieder schwanger bin es ist ja schließlich nicht so das ich nicht arbeiten möchte und dazu kommt ohne einen kitaplatz werde ich ja auch in zukunft wieder keine arbeit finden können
und auch für meinen sohn der ja grade 2 jahre wäre ist es hard er hat dort freunde und ist nun an diesen tagesrhytmus gewöhnt
ich hoffe das sie mir helfen können ich würde echt gerne wissen ob ich da was machen kann
lg sarah
von
91sarah
am 23.12.2017, 00:36
Antwort auf:
darf kitaplatz gekündigt werden weil ich arbeitslos und wieder schwanger bin ?
Hallo,
ich stimme meinen Vorrednerinnen zu!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2017
Antwort auf:
darf kitaplatz gekündigt werden weil ich arbeitslos und wieder schwanger bin ?
Hat deine Tastatur denn auch keine Satzzeichen? Es ist wirklich eine Zumutung, so einen Bandwurmtext zu lesen.
Wenn die Kita schreibt, dass sie nur Kinder berufstätiger Mütter betreut, dann steht es dir frei, eine Stelle zu suchen und zu arbeiten, auch in der Schwangerschaft. Dann bekommst du doch den Betreuungsplatz wieder. Ist doch klar, dass berufstätige Mütter Vorrang haben.
Die Kündigung war nicht wegen der Schwangerschaft, sondern weil du längerfristig nicht mehr arbeiten wirst.
Mitglied inaktiv - 23.12.2017, 09:22
Antwort auf:
darf kitaplatz gekündigt werden weil ich arbeitslos und wieder schwanger bin ?
IMO muss man da differenzieren. Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz über 20-25 Std die Woche seit dein Sohn 1 Jahr alt ist. Allerdings nicht in der Wunsch-KiGa. Für mich hört sich das nach einem privaten Träger an, der eben das Betreuungsangebot speziell an berufstätige Frauen richtet. Wenn du da dann natürlich sagst, du willst nicht mehr arbeiten, dann dürfte das nicht gut ankommen. Allerdings, Schwangerschaft bedeutete ja nicht das man nicht arbeiten KANN. Zumindestens dann wenn man eben WILL. Davon ab, die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen VOR Geburt und Frau kann freiwillig bis zur Geburt arbeiten - wenn sie das wie gesagt WILL. es gibt mehr wie ausreichend Tätigkeiten die man auch schwanger machen kann.
Davon ab, erachte ich es schon nicht als rechtens das die eine Kopie des Mutterschaftspasses angefordert haben. Das ist ein persönliches Dokument, auf das nicht mal der AG ein Anrecht hätte. Es ist rein für die werdende Mutter und Ärzte, Hebammen, Schwestern gedacht und für NIEMANDEN anders.
Mein Rat, wende dich ans JA. Und dann schaue welche Lösungen diese anbieten. So oder so, selbst wenn dein Sohn die Kita verlassen muss, man kann sich auch außerhalb dieser mit Freunden treffen. UN dann brauchst du in Zukunft ja eh eine Eirichtung die beide Kinder nehmen könnte. Die ersten Monate nach der Geburt wirst du ja eh nicht arbeiten wollen/können - zeit also da eine Lösung zu finden.
Ich hoffe allerdings du hast nicht auch noch gegenüber dem AG gesagt das du nun keine Arbeit mehr suchst weil du im Mutterschutz bist. Weil dann hast du nämlich auch keinen Anspruch mehr auf ALG1. Voraussetzung dafür ist nämlich das du dem Arbeitsmarkt wenigstens zur Verfügung stehst.
Mitglied inaktiv - 23.12.2017, 09:47
Antwort auf:
darf kitaplatz gekündigt werden weil ich arbeitslos und wieder schwanger bin ?
also ich habe nie behauptet das ich nicht arbeiten will weder hier noch in der kita und schon garnicht beim jobcenter
ich habe in der kita lediglich die schwangerschaft erwähnt wodurch der rest von allein ins rollen kam
sprich die kamen und wollten einen beweis und dann eine woche später kam die künigung
und ich finde es eben nicht okay den kitaplatz zu kündigen nur weil ich erneut schwanger bin
und das finden eines jobs in der schwangerschaft ist nunmal wirklich nicht grade leicht habe gestern erst wieder einen termin gehabt und zu hören bekommen das es eben leider unwahrscheinlich ist das mich jemand einstellt nachdem man das baby im bauch ja deutlich sehen kann
trotzdem danke für die antworten das mit dem jugendamt hab ich auch schon fürs neue jahr im visier
von
91sarah
am 23.12.2017, 15:43
Antwort auf:
darf kitaplatz gekündigt werden weil ich arbeitslos und wieder schwanger bin ?
Bist du arbeitswillig und arbeitssuchend, dann steht dir ein Betreuungsplatz zu, sobald du einen Arbeitsvertrag hast.
Bist du nicht arbeitssuchend, dann brauchst du für längere Zeit keinen Betreuungsplatz zu blockieren, der für berufstätige Mütter eingerichtet wurde.
Es geht also nicht um die Frage der Schwangerschaft, sondern darum, ob du berufstätig bist.
Wenn du ohnehin zu Hause bist, dann bist du in der (privilegierten) Lage dein Kind mit einem 1:1 Betreuungschlüssel selbst zu betreuen und zu erziehen.
Das hat mit Diskriminerung rein gar nichts zu tun. Du erfüllst einfach nicht die Kriterien für eine Betreuungsplatz.
Mitglied inaktiv - 23.12.2017, 16:04
Antwort auf:
darf kitaplatz gekündigt werden weil ich arbeitslos und wieder schwanger bin ?
Bei uns haben Kinder von ALG I und ALG II Empfängern einen Platz, eben weil sie arbeitssuchend sind, damit sie jederzeit einen Job annehmen können. Gibt doch sonst nur Knatsch mit Arbeitsbeginn und Eingewöhnung.
Nimm das Kündigungsschreiben mit zum Jobcenter, die werden sich als Dienstleistung vermutlich selbst kümmern. Macht man in unserem Jobcenter zumindest. Druck hilft immer.
Mitglied inaktiv - 23.12.2017, 16:22