Hallo Frau Bader, direkt nach meiner Ausbildung habe ich seit dem 1.7.17 direkt ALG 1 erhalten wurde jedoch 6 Wochen vor der Geburt meines Kindes auf ALG 2 versetzt. ich habe von meiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld erhalten als ich noch ALG 1 erhielt. Darf das Jobcenter das Mutterschaftsgeld jetzt auf mein ALG 2 anrechnen ? Was darf das Jobcenter generell alles anrechnen? Mit freundlichen Grüßen Jacky
von Jacky305 am 29.08.2018, 23:35