Hallo, der Kindsvater unserer 3 Kinder setzte auf Grund von Arbeitslosigkeit das bisher geleistete Unterhalt von 370 Euro auf 100 Euro runter. Daraufhin bin ich zum Jugendamt und habe erstmalig den Unterhalt prüfen lassen. Es ergab sich, dass er all die Jahre zu wenig gezahlt und auch seine Kürzung nicht rechtens ist, da der Selbsterhalt bei Arbeitslosigkeit auf 800 Euro sinkt, minus 10 Prozent häuslicher Ersparnis, da er neu verheiratet ist. Nun hat das Jugendamt nach Neuberechnung einen Unterhaltssatz von 430 Euro und eine Nachzahlung von 900 Euro in Raten festgesetzt. Nun zahlte er aber wieder nur 370 Euro , als ich nachfragte sagte er, er kläre dies gerade mit dem Jugendamt, dass er nicht mehr zahlen muss. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Ist dies rechtens? Kann er den Unterhalt beim Jugendamt anfechten?
von
Patchwork
am 18.03.2014, 07:19
Antwort auf:
Darf Kindsvater Unterhaltsberechnung anfechten?
Hallo,
ich würde das ganze von einem RA vor Ort prüfen lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2014
Antwort auf:
Darf Kindsvater Unterhaltsberechnung anfechten?
Habe jetzt erfahren das der Kindsvater die Unterhaltsberechnung vom Anwalt prüfen lässt, da er psychisch nicht mehr in der Lage dazu ist, aufgrund der nun psychischen Belastung.
Was erwartet mich da jetzt? Muss ich vors Gericht ??? Kann es passieren , das er nichts an seine Kinder zahlen muss , da ihn die Forderungen " krank " machen. ?
von
Patchwork
am 18.03.2014, 12:05
Antwort auf:
Darf Kindsvater Unterhaltsberechnung anfechten?
Besteht eine Beistandschaft?
Er kann alles mögliche machen. Aber bisher läßt er doch nur prüfen. Das ist sein gutes Recht. Du hast seine/Eure Berechnungen doch auch prüfen lassen, durch das Jugendamt, das in dem Fall die Kinder "vertritt". Er läßt jemanden draufschauen, der ihn "vertritt". Warum soll er das nicht dürfen?
Wenn der Anwalt feststellt, daß das Jugendamt richtig gerechnet hat und keine Grundlage für eine Kürzung vorhanden ist, dann wird er (hoffentlich) zahlen und fertig. Wenn der Anwalt auf andere Beträge kommt, wird das Jugendamt das wiederum prüfen. Wenn Anwalt und Jugendamt sich nicht einigen können, entscheidet ein Gericht. Was für Dich den Vorteil hätte, daß Du gleich einen Titel erwirken könntest.
Krankheit ist kein genereller Grund für Nichtzahlung. Höchstens wenn er aufgrund der Krankheit kein oder weniger Einkommen erzielt. Aber im Moment ist er ja eh arbeitslos, weniger geht also (derzeit) gar nicht.
von
Strudelteigteilchen
am 18.03.2014, 14:05