Hallo,
kann mein Partner die Betreuungskosten für unsere gemeinsame Tochter (sie ist 7 Monate, ich muss aus finanziellen wieder arbeiten) bei der Unterhaltsberechnung für seine Exfrau geltend machen?
Viele Grüße
AnnaS.
Mitglied inaktiv - 26.09.2004, 09:46
Antwort auf:
Betreuungskosten/Unterhalt
Hallo,
was meinen Sie genau mit Betreuungskosten? Er bleibt zu Hause u nimmt EZ? Oder Kindergartenbetreuung?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2004
Antwort auf:
Betreuungskosten/Unterhalt
Bei Unterhalt für die Mutter vielleicht, bei den Kindern nicht.
Es ist Eure Sache, wie Ihr den Unterhalt für die ersten Kinder finanziert.
Bei uns ist es auch so: ich gehe arbeiten und zahlen damit quasi den Unterhalt für den ersten Sohn meines Mannes. Und das gerne!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 26.09.2004, 16:47
Antwort auf:
Betreuungskosten/Unterhalt
Erst genau lesen, worum es geht, und dann die Moralkeule schwingen! Niemand denkt daran, den Unterhalt des Kleinen zu schmälern!
Mitglied inaktiv - 26.09.2004, 18:01
Antwort auf:
Betreuungskosten/Unterhalt
Erst genau lesen, worum es geht, und dann die Moralkeule schwingen! Niemand denkt daran, den Unterhalt des Kleinen zu schmälern!
Mitglied inaktiv - 26.09.2004, 18:02
Antwort auf:
Betreuungskosten/Unterhalt
Hallo,
er arbeitet voll und ich muss inzwoschen ebenfalls wieder arbeiten. Unsere Kleine (7 Monate) ist solange bei einer Tagesmutter. Ich meinte die Kosten für die Tagesmutter
Gruß und Dank,
AnnaS.
Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 11:56