Betreung des 1.Kindes während Krankenhausaufenthalt bei 2. Entbindung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreung des 1.Kindes während Krankenhausaufenthalt bei 2. Entbindung

Hallo Frau Bader, wir bekommen im November unser 2.Kind. Meine erste Tochter ist 2 Jahre und da ich ja dann wieder in "neuer" Elternzeit bin, haben wir keinen Anspruch auf einen Kitaplatz, da sie noch nicht 3 Jahre alt ist. Nun meine Frage: Wie ist die Regelung während der Zeit, in der ich im Krankenhaus zur Entbindung bin (ich bekomme einen Kaiserschnitt, liege also ca. 1 Woche in der Klinik)? Muss mein Mann seinen aufgesparten Jahresurlaub zur Betreung unserer ersten Tochter nehmen, oder gibt es seitens der Krankenkasse andere Regelungen und er "hängt" seinen Urlaub dann an die Zeit nach meinem Klinikaufenthalt ran? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüsse

Mitglied inaktiv - 20.09.2004, 16:34



Antwort auf: Betreung des 1.Kindes während Krankenhausaufenthalt bei 2. Entbindung

Hallo, Gem. § 199 RVO erhält die Versicherte eine Haushaltshilfe von der KK für die Zeit der Entbindung, soweit ihr die Fortführung des Haushaltes wegen der SS oder der Entbindung nicht möglich ist und auch niemand aushelfen kann. Ausserdem muss ein Kind unter 12 J. im Haushalt sein. Anstelle ienr Haushaltshilfe kann auch der Vater bezahlt werden. Näheres weiß im Einzelfall die KK. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2004



Antwort auf: Betreung des 1.Kindes während Krankenhausaufenthalt bei 2. Entbindung

Wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt ist und die Mutter den Haushalt nicht weiterführen kann, dann hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der Kasse bezahlt wird. Das kann auch dein Mann sein! Du musst vom Doc eine Bescheinigung kriegen, wo er eine HH verordnet, damit gehst du zur KK. Dann gibts (zumindest bei der Barmer) wieder ein paar Formulare, auch eins für den Doc, was er ausfüllen muss. Dein Mann wiederum beantragt auf seiner Arbeitsstelle für die gesamte Zeit unbezahlten Urlaub. Sein Verdienstnachweis wird bei dem HH-Antrag mit beigefügt und er bekommt den Verdienstausfall von der Kasse erstattet. Lass dich nicht von der Kasse abwimmeln, falls sie es versuchen, das machen die nämlich gerne. Letztes Jahr war ich zur Kur, zwei Kinder durfte ich mitnehmen, zwei nicht und mein Mann war für die Zeit die HH. Die wollten ihm doch tatsächlich nur zwei Stunden pro Tag genehmigen! Bis ich mich an die Zentrale gewandt habe ... LG Gabi

Mitglied inaktiv - 20.09.2004, 17:14



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