Frage: besuchsrecht

hallo habe noch eine frage mein ex will jetzt besuchtsrecht einklagen. wie lange dauert so etwas? wie sieht genau das besuchtsrecht aus?muß mein sohn dann nach hamburg obwohl er keinen bezug zu seinen papa hat?

Mitglied inaktiv - 10.06.2011, 11:32



Antwort auf: besuchsrecht

Hallo, Ja, der Vater hat grds. ein Besuchsrecht - auch, wenn er das Kind kaum kennt. Dann am Anfang eben langsam und kurz. Die Dauer des Verfahrens hängt vom Richter ab. Wenn es kein Eilverfahren ist mind. 2 Mo. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2011



Antwort auf: besuchsrecht

Hallo, wenn der Vater das Besuchsrecht sogar gerichtlich geltend machen möchte hat er ja offensichtlich Interesse an seinem Kind was doch nur gut ist. Was spricht aus deiner Sicht gegen einen Kontakt? Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile. Viele Grüße

von Lina_100 am 10.06.2011, 14:44



Antwort auf: besuchsrecht

wenn dein sohn seinen vater nicht kennt, dann wird er langsam an ihn herangeführt, u.u. auch durch einen betreuten umgang, d.h. in der zeit ist ein pädagoge o.ä. dabei und die zeiten werden altersangemessen gesteigert. wie das bei euren persönlichen gegebenheiten aussehen wird, entscheidet das gericht. dieses umgangsrecht ist unumstößlich und du mußt alles tun, den umgang zu ermöglichen. es spielt auch keine rolle, wie sich der vater bis dato verhalten hat.

Mitglied inaktiv - 10.06.2011, 17:41



Antwort auf: besuchsrecht

ich habe nie gesagt das er den kleinen nicht sehen darf aber er hat darauf bestanden das ich 200 km fahren soll damit er ihn sehen kann. er ist weg gezogen.wie gesagt habe ihn immer gesagt er kann sein sohn sehen aber er muß hier her kommen

Mitglied inaktiv - 10.06.2011, 21:37



Antwort auf: besuchsrecht

wenn ER weggezogen ist, ist er selbst schuld. versuche dich mit hilfe des jugendamtes zu einigen.

Mitglied inaktiv - 11.06.2011, 09:56



Antwort auf: besuchsrecht

ich habe schon beim jugendamt angerufen aber keiner kann irgendwie helfen.

Mitglied inaktiv - 11.06.2011, 17:11



Antwort auf: besuchsrecht

du hast dort einen für dich zuständigen sachbearbeiter. bei uns ist das nach den anfangsbuchstaben des nachnamens des kindes geregelt und kann sogar über das internet ermittelt werden. vorsicht: es ist nicht der, der die beistandschaft regelt. mach mit diesem einen termin wegen umgangsgestaltung. laß dich nicht abwimmeln, dafür sind sie auch da!

Mitglied inaktiv - 12.06.2011, 09:50



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