Hallo Frau Bader,
mein Freund und ich sind nicht verheiratet, unser Kind trägt den Nachnamen seines Vaters und wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Im Falle einer Trennung gibt es....
1.) ... eine Möglichkeit das alleinige Sorgerecht wieder zu erlangen?
2.) ... gibt es ein gesetzliches Besuchsrecht oder wird das dann vom Familiengericht bestimmt?
Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 15:14
Antwort auf:
Besuchsrecht
Hallo,
1. Sehr schwer, da muss das Kindeswohl gefährdet sein oder er muss zustimmen
2. Im Zweifel vom Fam. Gericht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2010
Antwort auf:
Besuchsrecht
Hallo
1. ) Nö, nur wenn Du nachweisen kannst, dass er das Kindeswohl gefährdet, oder er selbst darauf verzichten würde.
Eltern seid ihr immer zusammen, auch wenn es als Paar nicht mehr klappen sollte.
Das muss man echt trennen.
2. ) Ihr könnt Euch selbst einigen, aber wenn er seinen Umgang einklagen würde dann würde es ein Richter festlegen.
In der Regel alle 2 Wochen das WE, bei jüngeren Kindern auch öfter dann nochmal unter der Woche um die Bindung zu halten.
Alles Gute und dass es nicht dazu kommt !
Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 15:31