Frage: Besuchsrecht?

Hallo! Ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig! Ich habe mich vor 4 Monaten von meinem Freund getrennt, wir haben einen Sohn zusammen! Der Vater will sein Kind anscheinend nicht sehen, soll mir auch recht sein! Aber seine Mutter holt ihn jeden Mittwoch ab! Jetzt wollt ich eigentlich nur wissen, ob ich dazu verpflichtet meiner Ex schwiegermutter meinen Sohn auszuhändigen? Weil wenn ich mal was anderes mit meinem Sohn vorhabe und ihr absage, behauptet sie ich will ihn ihr nicht geben! Sie fühle sich verarscht! Da könnte ich ausrasten!!!! Wir waren nicht verheiratet! Ich weiß das der Vater alle zwei Wochen das recht hat seinen Sohn zu sehen, aber die Oma? Ich hoffe ich bekomme schnell eine Antwort! Denn heute ist wieder Mittwoch und sie will ihn abholen, aber ich habe keinen Autokindersitz, der alte ist zu klein, da kann ich ihn nicht mehr reinsetzten! Und für einen neuen fehlt mir nunmal das Geld, da ich seit März kein Unterhalt mehr für meinen Sohn bekommen hab! Sein Vater hat Kontopfändung bekommen! Das heißt ich lebe seit fast 3 Monaten von 365,-€! Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen! Vielen Dank jetzt schon mal für die Antwort! LG Andrea

Mitglied inaktiv - 26.04.2006, 10:48



Antwort auf: Besuchsrecht?

Hallo, Sie ärgern sich über den Vater - er zahlt keinen Unterhalt und kümmert sich nicht. Um so schöner, wenn das Kind wenigstens die Oma hat!Ich finde es nicht richtig, die Wut über den Vater an der Oma auszulassen. Viele Großeltern ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind. Nach Paragraph 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. So stehen Großeltern, die sich auf ihre Enkel gefreut haben, am Ende ihres Lebens plötzlich ohne das Enkelkind da. P.S. Kindersitze gibt es auch auf Basaren! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2006



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