Ich habe eine Frage, mein Ex Mann und ich haben uns scheiden lassen vor 2 Jahre und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere 2 Kinder die im Alter von 51/2 Jahre und 4 Jahre alt sind. Nun bin ich 500 km weit weg gezogen und mein Ex Mann hat auch nicht sonderlichen Kontakt zu seinen Kindern. Das letzte mal haben sie sich vor 1 Jahr gesehen. Mit ihnen telefonieren tut er auch nicht. Nun hat er gesagt das er die Kinder für 2 Wochen zu sich holen will, aber ich bin nicht damit einverstanden. Weil eben so lange kein Kontakt mehr zwischen ihnen war, da meine Kinder ja auch noch klein sind. Gibt es eine bestimmung für wie lange mein Ex mann die Kinder bekommen kann? Vom Gericht her ist nichts festgelegt. Ich finde es am Anfang einfach zu viel die 2 Wochen. Was sagen sie dazu??
Mitglied inaktiv - 10.07.2005, 18:25