Hallo,
ich lebe seit 2 1/2 Jahren von dem Vater meiner Kinder ( 3 und 7 Jahre) getrennt, bin seit einem Jahr geschieden und er hat das Besuchsrecht alle 14 Tage.. Meine 7 jährige Tochter ist in verschiedenen Vereinen , wie Tanzgruppe , Karate und Flöte. Gerade jetzt zur Sommerzeit sind sehr viele Veranstaltungen an den Wochenenden und meine Tochter wollte an einem WE nicht zu ihrem Vater, sondern wollte bei einer Tanzaufführung teilnehmen. Ihr Vater wohnt knapp 70 Km von uns entfernt, so dass sie lieber bei mir bleiben wollte!! Mein Ex hat mich angeschrien, er hätte ein Anrecht auf die Kinder und er würde definitiv keine Wochenenden tauschen ... ER will gerichtlich gegen MICH vorgehen, denn seine Kinder hätten kein Anrecht darauf, was sie selber wollen ...
Würde er damit durchkommen ?? Ich bin total erschrocken über seine Reaktion, da meine Tochter es ihm sogar selbst gesagt hat, dass sie nicht zu ihm möchte, sondern an der Veranstaltung teilnehmen möchte. Kann er tatsächlich seine Kinder dazu zwingen, zu ihm zu fahren ?? Ich bin der Meinung, dass es für das Sozialverhalten meiner Kinder sehr wichtig ist, an solchen Aktivitäten teil zunehmen, wenn sie es selbst gern möchten !!
Über eine Antwort wäre ich dankbar ..
MFG Andrea
Mitglied inaktiv - 29.05.2005, 22:35
Antwort auf:
Besuchsrecht
Hallo,
das ist schwierig und ich denke, da sollten die Eltern versuchen, eine Lösung zu finden, die alle glücklich macht. Eine gerichtliche starre Festlegung ist wohl nicht der richtige Weg, auf der anderen Seite kann ich auch verstehen, dass er sich auf die Kindr freut. Vielleicht kann er ja das Umgangsrecht an solchen Tagen bei Ihnen ausüben und mit der Kleinen zu der Veranstaltung gehen?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2005
Antwort auf:
Besuchsrecht
Hallo Frau Bader,
danke für Ihre Antwort... Leider ist das bei ihm ein sehr grosses Problem, dass er relativ wenig Interesse an seinen Kinder zeigt und auf solche Veranstaltungen nicht geht. Ich habe immer mehr das Gefühl, dass er mit solch Attacken versucht, mich klein zu bekommen und mich zu verletzen. Wenn es ihm um das Wohl der Kinder gehen würde, müsst er meiner Meinung nach auch ihre Interessen wahren und nicht nach seinen gehen ...
Ich werde versuchen mit ihm zu reden, und werde aufjedenfall das unterstützen, was die Kinder wollen und nicht was er möchte.
GLG von Andrea
Mitglied inaktiv - 30.05.2005, 16:03
Antwort auf:
Besuchsrecht
Bei meinem LG ging das ganze vor Gericht, da war der Grund aber ein bissl anders. Wichtig ist hier nur, dass der Richter gesagt hat, dass in erster Linie die Interessen des Kindes zählen. Die Kindsmutter wollte nicht das die Kinder auch hier übernachten. Der Richter legte dann fest alle 14 Tage, kommt mal was dazwischen , wie ebn solche Veranstaltungen dann wird das WE nachgeholt und wenn die Kinder möchten, dann dürfen sie auch bei uns schlafen. Die Kindsmutter hat ein bissl blöd geguckt, aber seither funktioniert es.
Ich denke dass dein EX vor Gericht mit seinem kindischen getue nicht weit kommt sondern wohl noch eher sich was anhören kann!!
LG
Mitglied inaktiv - 31.05.2005, 11:09