Frage: Besuchsrecht Stiefsohn

Guten Tag, wir haben hier im Moment eine ein bisschen schwierige Situation. Mein Mann ist Amerikaner und hat bereits einen Sohn in Deutschland allerdings in einer anderen Stadt. Mit der Mutter des Kindes war er nie verheiratet. Er hat die Vaterschaft anerkannt, meinte auch ein geteiltes Sorgerecht zu haben, aber dessen bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher, da er wohl nie irgendwas dazu unterschrieben hat. Unterhalt hat er bisher nicht gezahlt, da dafuer einfach nicht genug Geld da war, das wuerden wir jetzt aber gerne aendern. Als mein Mann noch dort gewohnt hat, hatte er regelmaessigen Kontakt zu dem Kleinen, bis zu seinem 3. Lebensjahr. Dann musste er aus wirtschaftlichen Gruenden wieder zurueck in die USA und hat den Kleinen in dieser Zeit auch nicht gesehen. 2 Jahre spaeter ist er wieder zurueck nach Deutschland gekommen. Inzwischen haben wir ein gemeinsames Kind und sind verheiratet. Letztes Jahr haben wir uns zusammen mit der KM und dem Kleinen getroffen. Einen Tag mit ihr zusammen, einen Tag ohne sie. Es lief alles ganz gut und klang sehr verheissungsvoll. Sie war offen fuer regelmaessigeren Kontakt. Ausserdem hat sie wohl seit kurzem wieder einen Freund. Ab da wann immer mein Mann den Kleinen sehen wollte hatten sie keine Zeit. Er ist 2 mal die 7 Stunden hingefahren und war ein paar Tage bis eine Woche da ohne ihn nicht mal ein paar Minuten gesehen zu haben. An seinem Geburtstag hiess es, dass er nicht kommen sollte, weil ihr Freund ja auch da waere und das ihrer Meinung nach Probleme geben wuerde. Auf einen anderen Tag in der Woche wollte sie sich nicht einlassen, keine Zeit. Ausserdem ist ihr Freund der "neue" Papa und meinen Mann nennt sie gegenueber seinem Sohn nur noch beim Vornamen. Inzwischen ist gar kein Kontakt mehr, weder per email noch per Telefon. Sie nimmt einfach nicht ab, oder legt wieder auf. Eigentlich wollte ich nur wissen, wie das jetzt mit dem Sorgerecht ist, weil die Unterhaltsstelle danach gefragt hat und ich weiss nicht ob man das auch ohne diese Infos weiter bearbeiten kann!? Dann wuerden wir natuerlich gerne einen Kontakt haben. Schoen waere aufgrund der Entfernung ein Wochenende im Monat und in den Ferien. Natuerlich ist klar, dass die beiden sich erstmal wieder aneinander gewoehnen muessen und er ihn nicht gleich "mitnehmen" koennte. Wie sollen wir jetzt vorgehen? Das Jugendamt hier hat gemeint, dass die Mutter des KIndes zum Jungendamt dort gehen muesste, wenn ein treffen vom Jugendamt organisiert werden soll. Ansonsten nur vor Gericht. Gibt es noch eine Moeglichkeit das Gericht zu vermeiden? Wenn es vor Gericht geht, wie geht man da vor? Was fuer Kosten waeren das? Welche Aussichten gibt es? Vielen Dank schon mal! liebe gruesse MJ

Mitglied inaktiv - 30.05.2010, 14:00



Antwort auf: Besuchsrecht Stiefsohn

Hallo, Jugendamt! Ansonsten zum Anwalt (bei geringem Verdienst gibt es evtl. einen Beratungshilfeschein beim zuständigen AG) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2010



Antwort auf: Besuchsrecht Stiefsohn

Hallo Bin in ähnlicher Situation, auch mein Mann hat ein Kind aus früherer Beziehung :-) Er kann sich an das Jugendamt wenden, wo sie wohnt, denn die sind dafür zuständig ! Ganz wichtig : Er hat ein Recht auf Umgang, egal ob er das Sorgerecht auch hat ( was ich nicht glaube ) oder nicht, und auch egal ob er zahlt oder nicht. Das sind sozusagen alles 3 verschiedene Paar Schuhe ! Wenn er die Vaterschaft offiziell anerkannt hat, dann hat er ein Umgangsrecht ! Allerdings kann es auch sein, dass, wenn sie Unterhaltsvorschuss bezogen hat, das Amt sich dieses nun alles rückwirkend wiederholt, was sie für ihn ausgelegt haben. Wenn es finanziell eng ist bei Euch, dann habt ihr Anrecht auf Beratungsbeihilfe und auch Prozeßkostenhilfe, da kann er sein Umgangsrecht einklagen. Wie gesagt, vorher über das zuständige Jugendamt versuchen Termine für Gespräche zu machen, dort einigungen zu finden, um ein Verfahren zu verhindern. Er hat Rechte und sie muss das begreifen und auch fördern, dass der Junge Umgang bekommt ! Vielleicht kann ihr das das Jugendamt besser und neutraler klarmachen. Wünsche Euch eine schnelle Einigung und weiss wie es ist in Deiner Haut zu stecken. Ist nicht einfach....

Mitglied inaktiv - 30.05.2010, 14:16



Antwort auf: Besuchsrecht Stiefsohn

Danke, danke, danke, danke!!!!! liebe Gruesse MJ

Mitglied inaktiv - 30.05.2010, 18:20



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