Hallo Frau Bader,
ich habe 2 Jobs, (1Teilzeitstelle, und einen Minijob) Minijob Lohnfortzahlung wegen BV. Ich bin die ganze ZEit selbstversichert bei der KK.
die 13 Euro von der KK werden auf beide jobs aufgeteilt. Differenz zahlt jeweils der AG.
so langam wird es für mich Zeit, mich um die Finanzen während und nach der Schwangerschaft zu kümmern.
Elterngeld und Kindergeld habe ich soweit schon hier ausgefüllt liegen.
Was mir nun noch fehlt, ist glaube ich, nur die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld. Diese bekommt man ja 7wochen vor ET.
Nun ist es so, daß ich sämtliche Vorsorgen von einer Hebamme habe durchfüühren lassen. Kann sie mir dann auch die Bescheinigung ausfüllen oder muß ich dafür extra zum FA?
Ich danke Ihnen schon mal für Ihre Antwort.
Lg und einen schönen abend
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 18:42
Antwort auf:
Bescheinigung für Mutterschaftsgeld
Hallo,
Hebamme geht auch.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2010
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Bescheinigung für Mutterschaftsgeld
Die Hebamme kann diese Bescheinigung selbstverständlich genauso ausstellen.
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 18:54
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Bescheinigung für Mutterschaftsgeld
Die KK meinte daß das eine ärztliche Bescheinigung ist und daß nur er die bescheinigung ausfüllen darf.
Ich kann mir das irgendwie auch nicht vorstellen. Aber man weiß ja nie.
Danke
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 19:05
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Bescheinigung für Mutterschaftsgeld
Guck mal hier, hoffe der Link geht :
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=bescheinigung+%C3%BCber+mutterschaftsgeld+von+hebamme&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=
Demnach steht überall Arzt ODER Hebamme :-)
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 19:15
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Bescheinigung für Mutterschaftsgeld
Dann sollte sich der Sachbearbeiter bei der Krankenkasse fortbilden: diese Bescheinigung ist ganz sicher auch von einer Hebanmme ausgestellt gültig.
Frau kann doch nicht gezwungen werden, zum Arzt zu gehen!
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 20:53