Guten tag frau Bader!
Danke schön das sie mir geantwortet haben.
ich arbeitet in einem Hotel im zimmerservice.da stehe ich viel .Bekomme ich auch einen Beschäftigungsverbot.Dort ist auch akordarbeit.Würde ich auch beschäftigungsverbot bekommen?Wie lange bekomme ich geld bei einem Beschäftigungsverbot.?Von wem bekomme ich das geld?Wielange.Wieviel bekomme ich Mutterschaftsgeld?Die Arbeitgeberin sagt das es kein akordarbeit iast.ich soll weiterhin arbeiten.Hatte in der 1 SS vorhehen gehabt.Und im sommer ist es auch sehr sehr stressig.Und?
Mitglied inaktiv - 03.01.2007, 16:18
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot(noch eine frage)
Hallo,
man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden.
Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss. Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308
Entschieden wird aber immer und grundsätzlich vom Arzt.
Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben.
Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter.
Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2007