Hallo,
Ich bin zum 2. mal Schwanger und befinde mich aber noch bis zum 20.9. in Elternzeit. Ich soll ein beschäftigungsverbot bekommen, Arbeite bei meinem AG seid dem 1.3.16 schon wieder auf 400€ Basis & habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Können Sie mir sagen,
Bekomme ich im BV weiter Geld & wenn wie viel ?
Mit freundlichen Grüßen
von
Naddel20
am 13.07.2016, 16:46
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie bkeommen in einem BV das, was Sie ohne BV verdienen würden.
Also erst die 400 € und ab dem Ende der EZ den LOhn, den Sie sonst bekämen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Das was Du jeweils auch verdienen würdest.
Also bis 20.09. 450€ und danach nach altem Vertrag.
von
Sternenschnuppe
am 13.07.2016, 17:24
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Danke :)
Also kann mein Chef nicht sagen er zahlt ab September nicht das volle Gehalt ?
Hat die Arbeit in Elternzeit nichts mit dem regulären Vertrag zu tun ?
Also es wurde schriftlich nichts geändert & auch nicht drüber gesprochen wie ich wenn ab September wieder arbeiten würde.
von
Naddel20
am 15.07.2016, 14:05
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Die Elternzeit endet und dadurch wird der ursprüngliche Vertrag aktiv.
Automatisch. Also gibt es auch dieses Gehalt dann.
von
Sternenschnuppe
am 17.07.2016, 11:58
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Vielen Dank ;)
Noch eines ;)
Ich habe nur einen personalbogen ausfüllen müssen, der hat auch keine Auswirkungen auf meinen vetrag?
Also es wurde keine "Vertrags Änderung" vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
von
Naddel20
am 17.07.2016, 16:25
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Vielen Dank ;)
Noch eines ;)
Ich habe nur einen personalbogen ausfüllen müssen, der hat auch keine Auswirkungen auf meinen vetrag?
Also es wurde keine "Vertrags Änderung" vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
von
Naddel20
am 17.07.2016, 19:43