Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich bin zum 2. mal Schwanger und befinde mich aber noch bis zum 20.9. in Elternzeit. Ich soll ein beschäftigungsverbot bekommen, Arbeite bei meinem AG seid dem 1.3.16 schon wieder auf 400€ Basis & habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Können Sie mir sagen, Bekomme ich im BV weiter Geld & wenn wie viel ? Mit freundlichen Grüßen

von Naddel20 am 13.07.2016, 16:46



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bkeommen in einem BV das, was Sie ohne BV verdienen würden. Also erst die 400 € und ab dem Ende der EZ den LOhn, den Sie sonst bekämen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Das was Du jeweils auch verdienen würdest. Also bis 20.09. 450€ und danach nach altem Vertrag.

von Sternenschnuppe am 13.07.2016, 17:24



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Danke :) Also kann mein Chef nicht sagen er zahlt ab September nicht das volle Gehalt ? Hat die Arbeit in Elternzeit nichts mit dem regulären Vertrag zu tun ? Also es wurde schriftlich nichts geändert & auch nicht drüber gesprochen wie ich wenn ab September wieder arbeiten würde.

von Naddel20 am 15.07.2016, 14:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Die Elternzeit endet und dadurch wird der ursprüngliche Vertrag aktiv. Automatisch. Also gibt es auch dieses Gehalt dann.

von Sternenschnuppe am 17.07.2016, 11:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Vielen Dank ;) Noch eines ;) Ich habe nur einen personalbogen ausfüllen müssen, der hat auch keine Auswirkungen auf meinen vetrag? Also es wurde keine "Vertrags Änderung" vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen

von Naddel20 am 17.07.2016, 16:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Vielen Dank ;) Noch eines ;) Ich habe nur einen personalbogen ausfüllen müssen, der hat auch keine Auswirkungen auf meinen vetrag? Also es wurde keine "Vertrags Änderung" vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen

von Naddel20 am 17.07.2016, 19:43



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