Hallo Frau Bader!ich hab seit dem 4 monat ein beschäftigungsverbot von meinem FA bekommen.mein gehalt bekomm ich ja ganz normal weiter.meine frage an sie:hatte jetzt noch 6 urlaubstage von 2009 und ja noch von diesem jahr!was geschieht jetzt damit???danke für ihre antwort
Mitglied inaktiv - 24.02.2010, 15:15
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot!!
Hallo,
wenn das BV bis zum Beginn des Mutterschutzes geht, kann man den Urlaub noch danach nehmen.Bis im Folgejahr nach dem Ende des Mutterschutzes
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2010
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot!!
das musst du deinen AG fragen was damit passiert! ich bekomme alles bezahlt...
lg
Mitglied inaktiv - 24.02.2010, 21:12
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot!!
Hallo
Entweder bekommst Du ihn ausgezahlt, oder aber kannst ihn nehmen, wenn du nach der Elternzeit wieder arbeiten gehst.
Mitglied inaktiv - 25.02.2010, 11:00
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Beschäftigungsverbot!!
..Ende der EZ meine ich.Sorry
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2010