hallo,
ich habe von meiner fä. eine bescheinigung bekommen für ein individuelles beschäftigungsverbot laut mutterschutzgesetz(schwangeren gerechter arbeitsplatz). was bedeutet das?da ich in der 21ssw bin und jeden tag 10h stehen muss auf arbeit.mein arbeitgeber wollte nicht das ich bloß noch vier stunden komme, sondern da gleich zuhause bleiben soll. bedeutet das ich jetzt trotzdem jeden tag 10stunden stehen soll?
Mitglied inaktiv - 16.03.2007, 22:53
Antwort auf:
beschäftigungsverbot
Hallo,
BV bedeutet, Sie müssen nicht arbeiten und bekommen weiter vollen Lohn.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2007
Antwort auf:
beschäftigungsverbot
Hallo,also ich hatte erst ein absolutes Beschäftigungsverbot das heißt darfst bei vollem Gehalt zuhause bleiben,was dann in ein Individuelles mit 4 Std Arbeitszeit umgewandelt wurde auch bei vollem Gehalt,also Nein brauchst keine 10 Std am Tag arbeiten wenn der Doc schreibt nur vier dann sinds auch nur vier.
LG Olpschine
Mitglied inaktiv - 18.03.2007, 10:55