Hallo Frau Bader,
ich bin seit 8 Wochen krank geschrieben und es sieht so aus, dass ich bis zum Mutterschutz ( August ) weiter krank geschrieben werde, ich hatte auch schon ein Gespräch mit der Krankenkasse, die mir vorschlug, dass mir mein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot erteilt. Bekomme ich dann trotz einem Besch.verbot weiter von der Krankenkasse das Krankengeld oder kein Geld mehr?? Kann ich meinem AG vorschlagen, meinen sämtlichen Urlaub im August zu nehmen, so dass ich im Juli in Mutterschutz gehen kann oder kann er sich dagegen wehren?? Vielen Dank!
Gruß
Mitglied inaktiv - 08.05.2006, 12:03
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot- wer zahlt?
Hallo,
Sie müssen sich erst einmal klar sein, ob es ein BV oder eine Krankschreibung ist.
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2006
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot- wer zahlt?
bei einem beschäftigungsverbot bekommst du dein ganz normales gehalt vom arbeitgeber.
deshalb ist ein beschäftigungsverbot auch besser, als eine krankmeldung, denn bei der bekommt man nach 6 wochen nurnoch krankengeld.
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 08.05.2006, 15:36